EU-RATSPRÄSIDENTSCHAFT
Für eine EU-Infrastrukturstrategie: Europa schneller und enger zusammenwachsen lassen
Am 1. Juli 2020 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union (EU). Damit führt sie für ein halbes Jahr die Geschäfte der Mitgliedstaaten, soweit diese in den verschiedenen Ministerräten und im Europäischen Rat tagen und an den Entscheidungen in der EU mitwirken. Verbunden mit der Ratspräsidentschaft ist zudem die Verpflichtung im politischen und gesetzgeberischen Prozess für Kompromisse zwischen den Mitgliedstaaten der Union und gegenüber den übrigen Institutionen der EU zu sorgen. Außerdem fällt der Ratspräsidentschaft die Rolle der Repräsentation der Staatenrunde gegenüber EU-Kommission, Europäischem Parlament sowie internationalen Organisationen und Drittstaaten zu.
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit startet eine Artikelserie, die bis zum 1. Juli verschiedene Aspekte der deutschen Ratspräsidentschaft im aktuellen europäischen Kontext beleuchtet, aber auch mit Vorschlägen zur längerfristigen Entwicklung der EU Stellung bezieht.
Die EU braucht eine europäische Infrastrukturstrategie. Traditionelle und moderne Infrastrukturen, ob real oder digital, sind die Pfade, auf denen Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand für Europas Bürgerinnen und Bürger vorankommen und entstehen. Aber nicht nur das: Infrastrukturen geben Staaten und Regionen Sicherheit und Struktur, Bürgerinnen und Bürgern Bildungschancen und Gesundheitsschutz. Infrastrukturen sind in den geostrategischen Auseinandersetzungen des 21. Jahrhunderts zudem Ziele politischer Auseinandersetzungen durch direkte Angriffe oder ökonomische Übernahmen.
Die Europäische Union muss auf diese multiplen Herausforderungen passgenau reagieren. Dazu gehört – eine zentrale Lektion der Coronakrise – ein moderner, grenzüberschreitend zusammenarbeitender Gesundheits- und Katastrophenschutz. Aufbau von gemeinsamer Lagerhaltung für kritische Medizinprodukte und Medikamente sind ebenso notwendig wie das regelmäßige und wirksame Üben zur Abwehr von Gefahrenlagen. Die Mitgliedstaaten verfügen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Katastrophenschutzes über eine Fülle einzigartiger und hochwertiger Erfahrungen und Ausrüstungen. Sie müssen für den effizienten und wirksamen Schutz ganz Europas sorgsam verknüpft werden.
EU-Kerninfrastruktur europäisch planen, finanzieren und betreiben
Die EU muss eine europäisch geplante, finanzierte und betriebene Kerninfrastruktur entwickeln. Ein Netz von europäischen Hubs für Flughäfen, Häfen, Bahnhöfen und Verkehrslinien muss ausgebaut und geplant werden. Dann kann Europa jenseits nationaler oder regionaler Egoismen schneller und enger ökologisch und ökonomisch zusammenwachsen. Zu einer ganzheitlichen Infrastrukturstrategie gehört zudem, dass Infrastruktur, die aus geopolitischen Gründen als kritisch angesehen wird, seien es digitale Netze oder etwa Häfen, aus europäischen Geldern unterhalten werden können.
Transeuropäische Verkehrsnetze sind sichtbare und für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erlebbare Manifestationen europäischer Zusammenarbeit: Sie tragen erheblich zum sozialen, wirtschaftlichen und auch territorialen Zusammenhalt innerhalb der EU bei und sind Ausdruck der europaweiten Freizügigkeit. Zudem sind sie unverzichtbare Voraussetzung und fester Bestandteil eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes, von dem alle Unionsbürger persönlich und als Gemeinschaft profitieren. Letztlich spiegelt sich in ihnen alles wider, wofür die Europäische Union steht: sie sind das Rückgrat des gemeinsamen Marktes, erhöhen die Mobilität der EU-Bürger/innen, und ermöglichen durch einen nachhaltigen Güterverkehr Wirtschafts- und Arbeitsplatzwachstum.
Ausbau, Umbau und Neubau funktionaler Verkehrskorridore bringen jedoch immer wieder Probleme mit sich. So unterscheiden sich die Dauer von Genehmigungs- und Bauvorhaben in den Ländern Europas. Schwerfällige Verwaltungsverfahren und regulatorische Unsicherheit führen zu massiven Verzögerungen und erhöhten Kosten bei der Umsetzung von Bauprojekten. Hierbei geht es nicht nur um Autobahnen, sondern auch um Eisenbahnen, Schifffahrtskanäle und der Flugverkehr. Bis heute ist die Initiative „European Single Sky“ nicht umgesetzt. Ein weiteres Negativbeispiel ist die Anbindung des Rotterdamer Hafens an das deutsche Schienennetz: In den Niederlanden wurde vor 25 Jahren mit dem Planungsprozess begonnen, seit 15 Jahren ist die Strecke bis an die deutsche Grenze fertiggebaut. Die deutsche Anschlussstrecke befindet sich noch im Planungsverfahren
Infrastrukturengpässe europäisch auflösen
Die 2013 in Kraft getretenen Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes enthalten gemeinschaftliche Leitideen für den Ausbau von circa 58.000 km Fernstraßen, circa 70.000 km Schienenstrecken und circa 12.000 km Binnenwasserstraßen innerhalb eines Zeithorizonts bis 2030 für das Kern-Netz – also die Hauptkorridore – und bis 2050 für das Gesamtnetz. Nur ein Bruchteil davon ist bisher umgesetzt.
Um Verkehrsverbindungen zu vervollständigen, sollten EU- Fördermittel daher für notwendige Projekte und nicht nach nationalen Quoten vergeben werden. Um mit begrenzten finanziellen Mitteln einen möglichst großen Mehrwert zu erzielen, ist es zweckmäßig, bei der Europäischen Verkehrsstrategie einen Schwerpunkt auf bestehende Engpässe, noch fehlende Verbindungen und grenzüberschreitende Projekte zu setzen. Es entspricht den Prioritäten der EU, beim Bau neuer Verkehrsinfrastruktur die Bekämpfung des Klimawandels als Zielsetzung zu berücksichtigen. Hier kann Europa mit hocheffizienten und emissionsarmen Verkehrsnetzen globaler Vorreiter werden.
Europäisches Planungsrecht schaffen und nutzen
Die notwendige Schaffung und Nutzung eines europäischen Planungsrechts könnte in Mitgliedstaaten Konflikte sowohl mit der lokalen Bevölkerung als auch nationalen und regionalen Planungsbehörden mit sich bringen. Umso wichtiger wäre es, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür zu nutzen, eine Harmonisierung von Verfahren und technischen Normen anzugehen und gleichzeitig Vorbehalte gegenüber einer Abtretung von Planungsverfahren von gesamteuropäischem Interesse an eine supranationale Behörde abzubauen. Die Vorschläge der EU-Kommission zur Beschleunigung der Genehmigungs- und Regulierungsprozesse sind dabei ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Randlagen anschließen, grenzüberscheitende Lösungen vereinfachen
Um Chancengleichheit innerhalb Europas her- und sicherzustellen, ist es von herausragender Bedeutung, die Zugänge aller Regionen an das Kern-Netz zu verbessern, um somit die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen in Randlage und in Grenzregionen zu fördern. Die EU-Kommission schlägt vor, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Verkehrswegen verfahrenstechnisch zu vereinfachen, damit fehlende Verbindungen zügig gebaut werden können. Das ist richtig und wichtig, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit müssen dabei jedoch ihre Rolle spielen. Ein gutes Beispiel europäischer Zusammenarbeit in dieser Hinsicht sind die grenzüberschreitenden Ausschreibungen im regionalen Eisenbahnverkehr, die von der Region Grand-Est in Frankreich mit den angrenzenden Bundesländern geplant werden und Strecken nach Karlsruhe, Saarbrücken und Trier betreffen.
Ratspräsidentschaft: In der Mitte Europas Europa zusammenhalten!
Am 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union. Damit führt sie für ein halbes Jahr die Geschäfte der Mitgliedstaaten, setzt die Agenda für Ratssitzungen, verpflichtet sich im politischen und gesetzgeberischen Prozess für Kompromisse zu sorgen und repräsentiert die Staatenrunde gegenüber EU-Kommission, Europäischem Parlament sowie internationalen Organisationen und Drittstaaten. Die verschiedenen Aspekte der Ratspräsidentschaft beleuchten wir im aktuellen europäischen Kontext und liefern Vorschläge zur längerfristigen Entwicklung der EU.