Leutheusser-Schnarrenberger: Art. 7 darf kein Lippenbekenntnis werden
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, erklärt zur heutigen Einleitung des Verfahrens nach Art. 7 des EU-Vertrages durch die EU-Kommission gegen Polen wegen der Verletzung fundamentaler Unionsgrundsätze:
„Die Populismuswelle, die Polen, Ungarn, Österreich und Rumänien erfasst, droht das Fundament Europas zu gefährden. Deswegen darf das heute eingeleitete Verfahren nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Nicht nur die EU, sondern auch die geschäftsführende Bundesregierung muss gegenüber Polen eine Rückkehr zum Rechtsstaat einfordern, bilateral, wirtschaftspolitisch, im Rahmen der Europapolitik, auf allen Ebenen.
Die faktische Abschaffung des Rechtsstaats in Polen und in Ungarn, seine Gefährdung in Rumänien und in Österreich braucht ein klares Zeichen von Politik und Zivilgesellschaft. Es wäre fatal, wenn man falsche Rücksichtnahme gegenüber Ungarn, Polen, Rumänien oder Österreich zeigen würde. Rechtsstaat und Demokratie sind nicht verhandelbar.
Die Europäische Union ist ein gemeinsamer Werteverbund und kein loser Wirtschaftsklub, in dem sich jedes Mitglied die Regeln aussuchen kann, die für es gelten. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2004 hat die Republik Polen diese Spielregeln akzeptiert, die sie nun mit dem Umbau des Justizsystems missachtet.
Wirken souveräne Staaten in einem Staatenverbund wie der Europäischen Union mit, haben sie all deren Regeln und Entscheidungen zu achten.
Ich bin es leid, dass dies immer wieder mit dem haltlosen Vorwurf eines angeblich westlichen Werteimperialismus verächtlich abgetan wird.“
Pressekontakt: Boris Eichler, Pressesprecher und Leiter Kommunikation der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, presse@freiheit.org, Tel. 030 28 87 78 59, www.freiheit.org