Du suchst für die Verwirklichung Deines Promotionsvorhabens eine elternunabhängige Finanzierung, die Du nicht zurückzahlen musst? Deine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen lassen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen und Dein Vorhaben einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten? Dann werde Promotionsstipendiat oder Promotionsstipendiatin der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit! Wir fördern jährlich etwa 150 Promovierende aus allen Disziplinen aus dem In- und Ausland, die ein überzeugendes und innovatives Forschungsvorhaben bearbeiten und zur Promotion an einer Hochschule zugelassen sind.
Hier kannst Du dich für das Stipendium für Promovierende bewerben.
Folgendes können wir leider nicht fördern
- Promotionen im Bereich Humanmedizin und Zahnmedizin
- Postdoktorandenprogramme
- Aufbaustudiengänge
- Promotionen in der Abschlussphase
- Projekte (Druckkostenzuschüsse, Reisekostenzuschüsse u.ä.).
Juristinnen und Juristen können sich nur dann um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn sie ihr Referendariat bereits absolviert haben oder es erst im Anschluss an die Promotion beginnen. Die Promotion darf leider nicht durch ein Referendariat unterbrochen werden.