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Gesetz aufheben!

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plädiert für eine Aufhebung des NetzDG
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Mitglied im Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.

© Fotograf: Tobias Koch

Dieser Artikel erschien ertsmals am 9. Januar 2018 im Handelsblatt. © Handelsblatt GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Warum sperrte Twitter Anfang Januar einen satirischen Tweet der „Titanic“, der den Rassismus der Beatrix von Storch auf die Schippe nahm? Die Antwort: Seit dem 1. Januar ist das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ in Kraft getreten.

Das Gesetz hat schon zu Jahresbeginn den Effekt ausgelöst, den fast alle Experten befürchtet haben. Der Druck, empfindliche Geldbußen in Kauf zu nehmen, führt dazu, dass die großen Plattformen schnell alles löschen, was aus ihrer Sicht für sie zu Ärger führen könnte. Sie haben den staatlichen Zensurauftrag erhalten. Wie ist denn die Realität? Netzaktivisten zeigen auf, dass Twitter und Facebook mit automatisierten Methoden der Inhalteregulierung experimentieren und eigene Filtersysteme technisch weiterentwickeln.

Dazu sollen Technologien der künstlichen Intelligenz eingesetzt werden. Das führt bereits jetzt zu paradoxen Ergebnissen. So ist eine Reihe von „Titanic“-Tweets in Deutschland gesperrt, aber in Österreich nicht. Oder der eine Nutzer kann die Inhalte auf einem Gerät sehen, der andere aber auf seinem Gerät nicht. Da verwundert es nicht, dass die großen Plattformbetreiber ungern transparent und klar offenlegen, wie sie eigentlich sperren. Und diese Entwicklung wird durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Deutschland noch verschärft.

Was für Gerichte im demokratischen Rechtsstaat eine oft schwierige Antwort bedeutet, wird von den Plattformbetreibern innerhalb von 24 Stunden entschieden, um hohen Strafzahlungen zu entgehen. Die zu Recht beklagte Privatisierung der Rechtsdurchsetzung führt in der EU zu einem Flickenteppich mit eigenen nationalen Gesetzen. So wie mit dem Datenschutz im Mai endlich europaweite Standards in Kraft treten, braucht es zumindest einheitliche Transparenzpflichten und ein einheitliches Beschwerdesystem. Warum nicht mit einem Obmann? Der weltweiten Digitalisierung begegnet man nicht mit mehr nationalen Regelungen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz muss schnell wieder aufgehoben werden.