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Legal Tech
Gutachten: Legal Tech spielt in deutscher Juristenausbildung keine Rolle

Legal Tech

Wo liegt die Zukunft des Rechts? Ersetzen Rechtsautomaten bald Anwälte und Richter oder bleibt der Mensch weiterhin der zentrale Träger der Rechtspflege? Auch in Deutschland wird die Debatte um „Legal Tech“ kontrovers geführt. Zuletzt standen vor allem Fragen um die fortschreitende Automatisierung von Rechts­dienst­leistungen im Fokus. Aktuell zeigt die Corona-Krise den Digitalisierungsbedarf und rückt damit verbundene Grundsatzfragen in den Vordergrund.

Eines ist dabei klar: „Legal Tech“ nimmt rechts­ge­biets­­über­greifend Einfluss auf das Berufsbild und die allgemeinen Anforderungen an Juristen. Im Ausbildungsbereich müssen daher bereits heute reagiert werden. Inwieweit muss also „Legal Tech“ in die Curricula grundständiger juristischer Stu­diengänge aufgenommen werden? 

„Der zunehmende Einsatz von Big Data und Entscheidungs­al­go­rithmen im Recht wirft neue ethische Fragen auf, mit denen die JuristInnen von Morgen umgehen können müssen“, schreibt der Autor, Heribert Anzinger, von der Universität Ulm. Für die Studie hat er die Ausbildungsinhalte der 54 deutschsprachigen Jurafakultäten untersucht und mit denen von 75 internationalen Fakultäten, insbesondere aus dem europäischen, nordamerikanischen und asiatischen Raum verglichen.

Dabei zeigt sich für Deutschland ein dringender Handlungsbedarf: Insbesondere müssen schnellstmöglich statistische Methoden („Data Sciences“) und die technischen Grundlagen von „Legal Tech“ in das Pflicht- und Wahlpflichtprogramm sowie den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Auch die Methodenkompetenz, Praxisorientierung und Innovationsförderung müssen deutlich verstärkt werden

Insgesamt zeigt die Studie, dass bereits jetzt erhebliche Reformbemühungen erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit des Rechtsstandorts Deutschland und der deutschen AbsolventInnen mittel- und langfristig zu sichern.

 

 

I. Einleitung

Parallel zu einer wiederaufflammenden methodenkritischen, rechtstheoretischen, unions- und verfas­sungs­rechtlichen Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen automatisierter Rechts­dienst­leistungen, automatisierter juristischer Entscheidungen und einer Algorithmi­sierung des Rechts, mehren sich die Forde­rungen nach Aufnahme von „Legal Tech“ in die juristische Aus­­­­­bil­dung. Sie werden unab­hängig von berufs­rechtlichen Standpunkten, Re­gu­lie­rungs­überlegungen und der rechts­po­litischen Diskussion um die Zukunft des An­walts­­mo­nopols erhoben und ver­bin­den sich mit un­ter­schiedlichen Vor­stel­lungen über die Inhalte. Sowohl die Frage nach dem „ob“ als auch nach dem „wie“ der Aufnahme von „Legal Tech“ in die Curricula grundständiger juristischer Stu­diengänge verdienen eine nähere Betrachtung. Sie ist Gegen­stand dieser Studie, die im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit im Frühjahr 2020 fertiggestellt worden ist.

1. „Legal Tech“?

Der Begriff „Legal Tech“ ist in seiner oft programmatischen Verwendung schillernd und bildet eine Eintrittspforte für vielfältige Reform­vorschläge. In dieser Studie wird er im weiten Sinn verwendet, für Software (Programme und Daten), die im Zusammenhang mit Rechtsdienstleistungen, Streitbeilegung und der Ausübung von Hoheitsgewalt eingesetzt werden können. Überlegungen zum Einsatz von Legal Tech beschränken sich nicht auf technische Möglich­keiten der Rechtsautomation. Sie beziehen sich auch auf deren Einsatz als Ant­wort auf Ef­fi­zienz­er­wartungen und Kostendruck im Rechtsdienstleistungsmarkt. Dabei verbinden sie sich mit betriebs­wirt­schaft­­liche Erwägungen, die den gesamten Prozess der Wert­schöpfungs­­kette bei der Erstellung von Rechtsdienst­leistun­gen erfassen, von der Personalge­winnung über Einkauf, Auftrags- und Lieferungs­planung, Pro­duk­tion, Vertrieb, Produkt­management und Marketing. Selbst In­novationen, die das Wesen der Rechts­­­dienst­leistung selbst verändern, etwa Legal Design Thinking oder Methoden der Rechts­visualisie­rung werden mit dem Begriff Legal Tech as­soziiert.

Struktur versprechen drei von Oliver Goodenough entwickelte und häufig zitierte Entwick­lungs­stufen. Auf der ersten Stufe umfasse Legal Tech nur die Formen computerge­stütz­ter Büro­orga­nisa­tion und Kom­mu­nikations­mittel, auf der zweiten Stufe auch die Technologien, die den Rechts­anwen­der bei seiner genuin juristischen Tätigkeit unterstützten, ohne den Prozess der Rechtsfin­dung oder das Geschäftsmodell zu verändern. Auf der dritten Stufe werde der Mensch teil­weise ersetzt und das Geschäftsmodell juristischer Dienst­leistungen verändert. Im Rechts­markt wird der Begriff in seiner ganzen Breite verwendet. Er erfasst Online-Platt­formen für die Mandatsakquisition ebenso wie Suchmaschinenoptimierung, Personalge­win­nung und Marketing. Er setzt sich in seiner Verwendung fort als Bezeichnung für ange­passte Office-Anwendungen, Dokumentenver­waltung, Software zur automatisierten Do­ku­menten­erstel­lung, Assistenzsysteme zur Vorbereitung juristischer Entschei­dungen und zur Lösung konkreter Rechtsfragen, Systeme unterschiedlicher Ausprägungen der Streitbeilegung, Software zur Untersuchung von Vertragstexten, zur Strukturierung von Akten oder des Parteivortrags, zur Visualisierung des Rechts oder eines Sachverhalts. Zu Legal Tech gezählt werden auch Anwen­dun­gen der Blockchain-Technologie, Smart Contracts, die An­wen­­dung statistischer Methoden (Data Science) zur Vorhersage richterlicher Entscheidungen und Compliance Management Systeme. Dabei kann Legal Tech der Rechts­er­kenn­tnis durch Laien („Legal Empowerments“, „Legal Literacy“) dienen und damit Verbrauchern den Zugang zum Recht eröffnen, etwa in Gestalt lange bekannter juristischer Exper­tensysteme, oder Anwälten, Schiedsgerichten und staat­lichen Gerichten die Fall­prüfung erleichtern. Legal Tech kann schließlich in der Gesetzgebung ein­gesetzt wer­den, um den Prozess der Gesetzesformulierung zu unterstützen oder elektro­nische Gesetze bezeich­nen, die wenn sie mit Legal Tech in Ver­wal­tung und Recht­­sprechung verbunden wer­den, die Ge­waltenteilung in Frage stellen können.

2. Reforminitiativen und Reformfragen

Mit diesem weiten Verständnis erklären sich die ersten Vorschläge zur Auf­­nah­me von Legal Tech in das juristische Studium. Sie kommen aus verschiedenen Richtungen. Günther Oettinger wird für seine Amtszeit als Kommissar für die Digitale Gesell­schaft und Wirtschaft das Zitat zugeschrieben, er würde einem jungen Jura-Studie­renden raten, ein, zwei Semester Informatik zu besuchen. An verschiedenen Universitäten haben sich studen­­tische Initiative gebildet, die Juristen und Informatikersowie interessierte Stu­dierende aus anderen Fachbereichen in Verbindung bringen wollen und die sich für eine Stär­kung von Legal Tech in der Lehre einsetzen. Aus der Praxis mehren sich Einzelstimmen, die kriti­sieren, Juristen würden immer noch ausgebildet, um mit ihren handwerklichen Fähig­keiten jedes Mal das Rad neu zu erfinden, während der Rechtsmarkt in die Massenfertigung ein­tritt.

Diese Kritik wirft zuerst die Fragen nach dem notwendigen Aus- und Weiterbildungsbedarf, den erforderlichen Inhalten eines grundständigen juristischen Studiums und einem zeit­ge­mäßen Ausbil­dungs­kanon im Rechtsreferendariat auf. Müssen alle Juristinnen und Juristen programmieren lernen, bis hin zur Ausformulierung des Programmcodes? Zählen neben Word-Kenntnissen, auch XML/HTML, die Blockchain-Technologie, die Sprache der Smart Contracts zum Rüstzeug, das an allen juris­tischen Fakultäten vermittelt werden sollte? Die Aufzählung lässt sich erweitern oder kritisch auf die Frage zurückführen, ob sämtliche Fertig­­keiten, die die Praxis juris­tischer Berufe prägen, an der Universität im Rahmen des Curriculums eines grund­­ständigen juristischen Studiums oder spätestens im Referendariat vermittelt werden müssen. Eine Schulung in Kanzleisoftware ist vielleicht nicht notwen­diger Inhalt juristischer Aus­bildung. Ernsthafte Auseinandersetzung verdient der Einwand, Legal Tech im Jura­studium widerspreche einer sinn­vollen Arbeitsteilung und ein Anwalt, Richter oder Unter­nehmens­jurist müsse nicht notwendig verstehen, was Software macht. Fraglich ist freilich umgekehrt, ob die traditionelle Arbeitsteilung zukunftsweisend ist, dies mit Blick auf einen gewachsenen Wettbewerb der Rechtsordnungen, der auch den Rechtsdienstleistungsmarkt erfasst. Es wäre jedenfalls zu kurz gedacht, sich in Überlegungen zur Zukunft der juristischen Ausbildung darauf zu berufen, es gebe derzeit nur wenige Jobs, die Legal Tech – Kompeten­zen voraus­setz­ten und es dau­ere noch lange bis die neuen Tech­nologien in der Praxis rele­vant würden. Der Ruf nach Fokussierung,  „Juristen sollten Jura machen“, führt ohnehin zu der Frage, was eigent­lich die zukünftig praxisrelevanten Methoden der Rechtswissenschaft sind, die das Stu­dium der Rechtswissenschaft vermitteln soll.

Forderungen nach Aufnahme von Legal Tech in die juristische Ausbildung und ihre Kritik treffen auf eine fortwährende Reform der juristischen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte. Die jüngsten Initiativen zielen auf eine Rückführung des Prüfungsstoffes und auf ein stärker fokus­sier­tes Pflichtprogramm, in dem neben den drei Fachsäulen auch die Grundlagenfächer berück­­sichtigt bleiben. Der Koordinierungsausschuss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister schlägt vor, Legal Tech als Anwen­dungs­fall in das Pflichtprogramm zu integrieren. So sollten Smart Contracts im Vertragsrecht mit abge­deckt werden. Die Verbindung zu den Grundlagen­fächern und Schlüssel­qualifi­kationen bleibt unerwähnt.

Fraglich ist, ob diese Fokussierung und Konservierung des traditionellen Fächerkanons den Erwartungen und den Funktionen des Jurastudiums gerecht werden. Die Juristischen Fakul­täten sind mit ihrem Auf­trag in Forschung und Lehre zugleich Pro­fessional School und Ort der kritisch-syste­matischen Durchdringung des Rechts. Sie sind in der Einheit von For­schung und Lehre Teil des Funk­tions­systems Recht und Wissenschaft, das sich im deutschen Rechts­kreis durch eine besonders enge Verbindung von Wissenschaft und Rechtspre­chungs­pra­xis, nicht notwendig von Wissenschaft und Anwaltspraxis auszeichnet.

Vielleicht könnte es genügen, wenn Anwendungen der Blockchain-Tech­nologie und Smart Contracts als Anwendungsfälle des Privatrechts und des Öffentlichen Rechts Auf­nahme finden. Den allgemeinen Umgang mit Computertechnik, Internet- und Office-Anwen­dungen, Recher­che­tools und Datenbanken könnten Studierende in der Auseinan­der­setzung mit dem Pflichtstoff und der Fertigung der Hausarbeiten lernen. Es gibt aber auch Bereiche, deren disruptive Wir­kung auf den Methodenkanon der Juristen im Studium vorweg­genom­men werden sollten. Dazu gehören Kenntnisse über maschinelles Lernen und maschinelle Sprach­verarbeitung aber auch der Umgang mit statistischen Verfahren. Juristinnen und Juristen sollten wissen, wie Chatbots funktionieren, wenn sie sie einsetzen und wenn sie sich ihnen ge­gen­übersehen und sie müssen mehr als bisher wissen, wie unstrukturierten Massendaten Prognoseentscheidungen entnommen werden können. Würde man aber alle Zutaten von Legal Tech, Sprach­ver­arbeitung, Logik, Mathe­matik, Statistik, Programmierung und deren Anwendung in Data Science und Machine Learning vollständig in ein juristisches Studium aufnehmen wollen, würde dies den Rahmen des angemessenen Stoffumfanges sprengen. Deshalb ist zwischen Pflicht und Kür zu trennen und zu entscheiden, was sich für Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramme empfiehlt.

3. Aufbau und Ziele der Studie

Erste Gedanken zu den Anforderungen, die der Einsatz von Legal Tech an die Ausbildung zu­künf­­tiger Juristinnen und Juristen stellen könnte, sind schon gesammelt worden. Verdienstvoll ist die Initiative des Legal Tech-Unternehmens Lex Supe­rior, der Bundesfachschaftentagung, der European Law Students Association (ELSA) und den Veranstaltern der Branchenmesse Legal ®Evolution, Bedarf und Interessen empirisch zu erfassen. An diese Vorüberlegungen knüpft diese Studie an. Mit dem Ziel, die Grundlage für eine rechtspolitische Diskussion über die notwen­digen Ausbildungsinhalte und geeignete Formate zu liefern, werden in vier Schritten zunächst (II.) Veränderungen im Berufsbild und (III.) sich abzeich­nen­de Wege der Digitalisierung des Rechts und alternativer Methoden der Streitvermeidung und Streit­bei­legung beschrieben. Daran soll sich (IV.) ausgehend von der traditionellen Struktur der Juris­tenausbildung in Deutschland eine empirische Auswertung öffentlich sichtbarer Initiativen der Inte­gration von Legal Tech in die juristische Aus­bil­dung an­schließen, dies mit dem Ziel, Best Practice – Beispiele zu identifizieren. Eine erste Be­stands­­aufnahme erfasst die im Deut­schen Juristenfakultätentag vereinigten deutsch­spra­chigen juristischen Fakultäten in Deutsch­land, Österreich und der Schweiz und die landesrechtlichen Leitbilder des Vorbereitungsdienstes in Deutschland. In einer zweiten Bestandsaufnahme werden zur Identifikation von Handlungsvorbildern sichtbare Initiativen im Ausland an juristischen und technischen Fakultäten ana­lysiert. Besonders in den Blick zu nehmen sind Vorbilder in den Vereinigten Staaten, Kana­da, Großbritannien, Australien, Singapur, den Nieder­landen, Italien, Estland und Finnland. Die Studie fokussiert dabei Ausbildungs­programme, nicht Forschungsprojekte. Hierauf aufbauend sollen (V.) Schlussfol­ge­run­gen zu Inhalten, zu Formaten und zur Einbettung in die juristische Ausbildung gezogen werden. Diese Überlegungen sollen sich entsprechend den Bedürfnissen der aktuel­len Praxis in Phasen unter­gliedern. Zum einen wird es notwendig sein, Aus­bildungspro­gramme für eine Übergangsphase zu ent­wickeln, da der technische Fortschritt sich schnel­ler vollziehen wird als sich Ausbildungs­programme reformieren lassen. Das könnte beson­dere Masterstudien­gänge oder Zertifikats­programme erforderlich machen. Langfristig soll­ten Legal Tech und möglicherweise auch grundlegende statistische Methoden der Data Science an geeigneten Stellen in den Pflicht- und Wahlpflichtstoff grundständiger juristischer Studien­gänge inte­griert werden. Die Studie schließt (VI.) mit Handlungs­vor­schlägen, die auch den Bundesgesetzgeber adressieren. Kein Gegenstand der Studie sind die aktuelle berufs­rechtliche Diskussion und der Vorschlag, im Rechtsdienstleistungsgesetz de lege ferenda eine beson­dere Sachkundekategorie für Legal Tech-Dienstleister einzuführen.

 

Die ganze Studie finden Sie hier: