Folgendes können wir leider nicht fördern
- - Zweitstudien
- - Teilzeitstudiengänge
- - Fernstudiengänge, die nicht in Vollzeit absolviert werden
- - Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge
- - Bachelor-Studiengänge bei ausländischen, Nicht-EU- Studierenden
- - Studien in der Endphase (die Mindestförderdauer beträgt 2 Semester bei Antritt des Stipendiums)
-
- Nicht gefördert werden können außerdem deutsche Studien, die in Deutschland an einer Institution absolviert werden, die nicht im Ausbildungsstättenverzeichnis https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/Antrag/Schueler/Voraussetzungen/Allgemeine/Ausbildungsstaettenverzeichnis.html aufgeführt sind. Das betrifft insbesondere Ausbildungen der Beamtenlaufbahn
- - jede Art von Projekten (Praktika, Sprachkurse, Reisekostenzuschüsse usw.)