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Abtreibungsverbote
Polen – Verteidigung der Frauenrechte

Polen Proteste Abtreibung
Menschen protestieren auf den Straßen von Krakau gegen das Abtreibungsverbot © picture alliance / NurPhoto | Beata Zawrzel

Das Verfassungstribunal in Polen hat einem Antrag von mehr als 100 rechtskonservativen Parlamentsabgeordneten stattgegeben und erklärte Schwangerschaftsabbrüche selbst aufgrund schwerer Fehlbildungen des Fötus für verfassungswidrig. Das Urteil ebnet den Weg für eine weitere Verschärfung des polnischen Abtreibungsgesetzes, das bereits zu den strengsten in der Europäischen Union gehört. Künftig soll eine Abtreibung nur im Falle von Vergewaltigung, Inzest, oder einer ernsthaften Gesundheitsbedrohung der Mutter erlaubt sein. Die Gerichtsentscheidung traf auf heftigen Widerspruch bei der Opposition und in der Gesellschaft und löste Massenproteste im ganzen Land aus.

Befürworter eines liberalisierten Abtreibungsrechtes machen darauf aufmerksam, dass die Entscheidung des Verfassungstribunals die legalen Abtreibungen im streng katholischen Land fast vollständig verbietet. Die überwiegende Mehrheit (rund 98 Prozent) der Schwangerschaftsabbrüche, die jedes Jahr in Polen durchgeführt werden, wird nämlich aufgrund unheilbar erkrankter Föten durchgeführt.  

Dunja Mijatovic, Menschenrechtskommissarin des Europarates, kritisierte die Gerichtsentscheidung. Auf Twitter schrieb sie: „Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts bedeutet Abtreibungen im Untergrund / im Ausland für diejenigen, die es sich leisten können, und noch größere Prüfungen für alle anderen. Ein trauriger Tag für Frauenrechte.“   

Dem Tribunal zufolge verletzen die Abtreibungen behinderter Föten die Würde des menschlichen Lebens, also ein in der polnischen Verfassung verankertes Prinzip. Solche Abtreibungen verstießen auch gegen das Prinzip der Nichtdiskriminierung und des Respekts für das menschliche Leben.

Der polnische Präsident Andrzej Duda, der der regierenden national-konservativen „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) nahesteht, begrüßte das Urteil umgehend. Laut Duda sollte in Polen kein Schwangerschaftsabbruch „aus eugenischen Gründen“ erlaubt sein, da jedes Kind das Recht auf Leben habe.

Kritik am Gerichtsurteil

Jaroslaw Kaczynski, stellvertretender Premierminister und Vorsitzender der regierenden PiS Partei, hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach für eine Verschärfung des Abtreibungsrechtes ausgesprochen. Frühere Gesetzesvorschläge in dieser Richtung in den Jahren 2016 und 2018 stießen jedoch auf Massenproteste von Frauen, die sogenannten „schwarzen Proteste“. Diese massiven Proteste, an denen zehntausende Teilnehmende zum Motto passend schwarze Kleidung trugen, hatten die PiS gezwungen, von ihren Plänen Abstand zu nehmen. Manchen Beobachtern zufolge wies nun die PiS die Abtreibungsfrage an das Verfassungstribunal weiter, um die direkte politische Verantwortung für die Abtreibungsbeschränkungen zu vermeiden.

Eine Reihe polnischer und internationaler Menschenrechtsgruppen, sowie ein großer Teil der polnischen Opposition, verurteilte die Gerichtsentscheidung, die die Menschenrechte von Frauen verletze und ihre Gesundheit und ihr Leben gefährde. „Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sollten sich dringend mit Rechtsstaatlichkeitsverletzungen und deren Auswirkungen auf die Grundrechte in Polen befassen. Die Wahrung der Menschenrechte von Frauen, einschließlich ihrer reproduktiven Rechte, ist für die Wahrung der EU-Werte von wesentlicher Bedeutung,“ sagte Hillary Margolis, leitende Forscherin für Frauenrechte bei Human Rights Watch.  

Laut der  Sejm-Abgeordneten Barbara Nowacka bedeutet die Gerichtsentscheidung, dass „das Leben und die Würde von Frauen weniger wichtig sind als das Leben eines Fötus“. Borys Budka, Vorsitzender der größten Oppositionspartei „Bürgerplattform“ bezeichnete das Urteil als "unmenschlich", da es "eine Hölle für polnische Frauen" schaffen werde.

„Diese illegale und politisierte Ordnung ist ein Angriff auf die Grundrechte von Frauen und eine direkte Bedrohung für ihre Gesundheit und ihr Leben,“ sagte Monika Rosa, Parlamentsabgeordnete der liberalen Partei Nowoczesna. Sie fügte hinzu, dass die europäische liberale ALDE-Partei sich entschlossen hat, das polnische Parlament in einem Brief aufzufordern, die Entscheidung des Verfassungstribunals abzulehnen.

Mehrere Umfragen haben gezeigt, dass nur ein geringer Teil der polnischen Gesellschaft weitere Beschränkungen für Abtreibungen befürwortet.

Tausende protestieren auf den Straßen

Viele Kommentatoren weisen auf den Zusammenhang zwischen der Gerichtsentscheidung und der Corona-Pandemie hin. Da wegen der Pandemie Massendemonstrationen generell beschränkt sind, könnte es für die polnischen Nationalkonservativen der Regierung kaum einen günstigeren Moment für die Durchsetzung von Restriktionen geben. Unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung schränkte die polnische Regierung schon im Frühjahr dieses Jahres  Demonstrationen gegen die Verschärfung des Abtreibungsrecht ein.

Trotz des Corona-bedingten Versammlungsverbotes gehen jedoch seit Donnerstagabend tausende Polinnen und Polen auf die Straße, um gegen das Urteil zu protestieren. Die Slogans wie "Kämpft gegen das Virus, nicht gegen die Frauen" oder "Ihr habt Blut an den Händen" stehen auf den Transparenten.   

Nachdem sich Demonstranten am Freitag letzter Woche auch in der Nähe des Hauses von Jarosław Kaczyński in Warschau versammelten, blockierte die Polizei die umliegenden Straßen und setzte Tränengas gegen die Demonstranten ein.

Die landesweiten Proteste halten auch diese Woche an. In manchen Städten blockieren vor allem junge Frauen zur Hauptverkehrszeit mehrere zentrale Verkehrskreisel und legen den Verkehr lahm. Am Wochenende haben manche Demonstranten vor katholischen Kirchen protestiert und Gottesdienste wurden von den Aktivistinnen und Aktivisten gestört.

Einige Kommentatoren betonen, dass das Urteil bislang nicht veröffentlicht wurde und damit auch noch nicht rechtskräftig ist. Laut „Rzeczpospolita“ könne es dabei auch bleiben, bis ein neuer Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruchsrecht gefunden sei, da es auch im konservativen Lager Stimmen gibt, die gegenüber der Verschärfung des Abtreibungsverbots Bedenken haben. Polnischen Medien zufolge hätten PiS-Politiker bereits eine „nuancierte“ Regelung angekündigt, die kein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bei schweren Schäden am Fötus beinhalten könnte.

Rechtsstaat auf dem Spiel

Die Regierungspartei PiS geriet in den vergangenen fünf Jahren wegen ihrer kontroversen Justizreform, die die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte unterminierte, sowie wegen ihrer Angriffe auf die Minderheiten- und Frauenrechte mehrmals mit der Europäischen Union in Konflikt. Nun könnte das Urteil die bereits angespannten Beziehungen zwischen Warschau und Brüssel noch verschlechtern.  

Das Verfassungstribunal wird seitens Regierungskritikern oft als illegitim angesehen, da ihm vorgeworfen wird, unter dem Einfluss der regierenden PiS zu stehen. Aufgrund des Justizumbaus wurden in einem juristisch und politisch umstrittenen Verfahren elf der zwölf Richter von der Regierungsmehrheit ernannt. Die Präsidentin des Gerichtshofs Julia Przylebska ist eine langjährige persönliche Freundin von Jarosław Kaczyński. Auch die Europäische Kommission sieht die Übernahme des Gerichtswesens durch die regierende Partei als Verstoß gegen Rechtsstaat und Gewaltenteilung.

Dass man dem Verfassungstribunal nun die Regelung für Abtreibungen übertrug, bezeichnen manche Beobachter als einen weiteren Beweis für die Instrumentalisierung der Gerichte zu politischen Zwecken in Polen, die auch ein gefährlicher Präzedenzfall angesehen werden könnte. Sie betonen, dass die Gesetze, die im polnischen Parlament keine klare Mehrheit haben werden, auch in der Zukunft mit Hilfe der regierungsfreundlichen Gerichte durchgesetzt werden könnten.