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Groß-Warschau und andere Manöver

Die polnische Regierung trickst mit dem Wahlrecht
Wahlurne

Mit einem Zuschnitt von Wahlkreisen möchte die PiS-Regierung Wahlen zu ihren Gunsten beeinflussen.

© iStock/ MagMos

Sie geht beharrlich und unbeirrt vor. Seit ihrem Regierungsantritt baut die von der PiS-Partei (Recht und Gerechtigkeit) gestellte nationalkonservative Regierung konsequent den Staat um, um ihre Macht dauerhaft zu sichern. Die Opposition wird mit harten Bandagen angefasst. Dass jetzt das Wahlrecht den eigenen Parteibedürfnissen angepasst werden soll, verwundert eigentlich nicht. Bei den Kommunalwahlen im nächsten Jahr könnte die Opposition stark benachteiligt werden.

Die öffentlichen Medien wurden schnell gekapert. Eine Schulreform, die es der Regierung erlaubte, fast alle Rektorenposten parteikonform zu besetzen, wurde im Sommer durchgezogen. Im Herbst versuchte man ein Gesetz zu beschließen, mit dessen Hilfe alle hohen Richterfunktionen durch einfache Regierungsmehrheit hätten besetzt werden können – ein Vorhaben, das nur durch ein Präsidentenveto vorerst ausgebremst wurde. Niemanden wundert es, dass jetzt das Wahlrecht dran ist.

Erst ein wenig Gerrymandering…

Schon im Frühjahr begann die Regierung mit Überlegungen, den Zuschnitt von Wahlkreisen zu ändern. Der PiS-Partei ist der Umstand, dass in den großen Städten die Opposition regiert, schon lange ein Dorn im Auge. Die größte Stadt, in der PiS bei der nationalen Wahl 2015 eine Mehrheit gewann, ist Nowy Sącz – mit 83.000 Einwohnern nur auf Rang 44 der größten Städte Polens. Besonders Warschau ist ein Hort der Opposition. Der Trick, wie man sich dieses Problems entledigen könnte, folgte der Abwandlung eines Trump-Mottos „Make Warsaw great again!“. Seither läuft die Umwandlung von Warschau in Groß-Warschau. Die Stadt wird bald flächenmäßig größer sein als London oder Paris. Durch die Reform werden satte 32 (meist PiS-treue) Landgemeinden in die Stadt eingegliedert, was die Mehrheitsverhältnisse tendenziell zugunsten von PiS ändern würde. „Gerrymandering“ nennen die Amerikaner das Verfahren, Wahlergebnisse durch Wahlkreisreformen zu „gestalten“. Viktor Orbán praktiziert dieses Vorgehen in Ungarn schon seit längerem recht skrupellos. In Budapest gibt es sogar Wahlkreise, deren Gebiet nicht einmal aus einem zusammenhängenden Stück besteht. So weit geht man in Polen zwar noch nicht, aber in der Tendenz folgt die Regierung auch hier wieder einmal dem ungarischen Beispiel beim Aufbau der „illiberalen Demokratie“.

Warschau
Blick auf Warschau © CC BY-SA 3.0 wikipedia.org/ Lemarx

…dann den zweiten Wahlgang abschaffen

Letzte Woche kam der nächste Schlag. Rechtzeitig zum Fristablauf für derartige Änderungen schlägt die Regierung nunmehr eine Veränderung des Kommunalwahlrechts vor, die bereits für die im nächsten Jahr vorgesehenen Wahlen greifen soll. Offiziell geht es um „Vereinfachung“ und weniger Bürokratie. De facto würde der Kern des Vorhabens die politische Landschaft in Polen noch einmal nachhaltig verändern: Bei Kommunalwahlen gibt es in Polen eine Art von Mehrheitswahlrecht, d.h. Kandidaten müssen in Wahlkreisen gewinnen. Allerdings gibt es einen zweiten Wahlgang, bei dem die beiden erfolgreichsten Kandidaten der ersten Runde gegeneinander antreten. Dadurch ist sichergestellt, dass der siegreiche Kandidat tatsächlich eine Mehrheit der Stimmen hinter sich hat. Dieser zweite Wahlgang soll nun abgeschafft werden. Dann genügt für den Sieg im Wahlkreis die relative Mehrheit, was insgesamt die national relativ stärkste Partei (auf absehbare Zeit: PiS) enorm begünstigt.

Nicht ohne Grund befürchtet die Parlamentsabgeordnete Joanna Scheuring-Wielgus von der oppositionellen liberalen Nowoczesna-Partei: "Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es eine Situation geben sollte, wo drei Bürgermeisterkandidaten einer größeren Stadt mit 21, 20 und 19 Prozent der Stimmen abschneiden und derjenige mit den 21 Prozent gewinnt. Wenn ich das richtig sehe, nennt man so etwas Wahlbetrug.”

Eine kleine Verkleinerung mit großen Folgen

Und damit nicht genug. Ebenfalls unter dem Vorwand, Entbürokratisierung zu betreiben, will die PiS auch die kommunalen Parlamente („Sejmiki“ genannt) verkleinern. Hatten sie bisher (je nach Größe der Gemeinde) fünf bis 15 Mitglieder, soll diese Zahl nun auf drei bis sieben herabgesetzt werden. Das würde das kommunale „Aus“ für einen Großteil der kleineren Oppositionsparteien bedeuten. Auch das würde die Macht der PiS auf dem „Verfahrenswege“ weiter zementieren. Als Antwort auf diese Absicht diskutieren Oppositionsparteien deshalb bereits über das Eingehen von Listenverbindungen. Es handle sich um eine „Raubverordnung“, meinte Wladyslaw Kosiniak-Kamysz, der Vorsitzende der oppositionellen Bauernpartei dazu.

Inzwischen hat auch der Vorsitzende der Nationalen Wahlkommission, Wojciech Hermeliński, den Gesetzentwurf scharf kritisiert. Nicht nur das Verfahren selbst sei unfair, sondern auch die Eile, mit der es im letzten Moment durchgezogen werde. Normalerweise würden solche Änderungen nicht für eine unmittelbar bevorstehende Wahl durchgeführt. Wegen der kurzen Zeit, die jetzt noch zur Implementierung zur Verfügung stehe, könne eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht mehr garantiert werden. Der Gesetzentwurf, so Hermeliński, erwecke den Eindruck, er sei von Menschen geschrieben, „die keine Ahnung haben, wie die Wahlen in der Praxis aussehen".

Harte Worte! Ob sie die Regierung zum Einlenken bringen werden, ist allerdings zu bezweifeln. Im Gegenteil, schon gibt es Gerüchte, dass als nächstes das Wahlrecht für die nationalen Parlamentswahlen (2019) auf die Liste der Regierungsvorhaben rücken wird. Grundsätzlich überraschen würde das nicht.

Dr. Detmar Doering ist Projektleiter der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit für Mitteleuropa und die Baltischen Länder.