Stipendien für Geflüchtete

Informationen zum Stipendium

Du musstest aus Deiner Heimat fliehen und bist nun in Deutschland ein anerkannter Flüchtling? Du bist liberal, leistungsstark und hochmotiviert in Deinem Studium? Dann bist Du hier richtig und kannst Dich wie die deutschen und EU-Bewerberinnen und Bewerber um ein Stipendium bewerben.

Unabhängig vom Stipendium erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten eine monatliche Studienkostenpauschale in Höhe von 300,00 Euro. Darüber hinaus werden Stipendien gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anlehnung an das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) berechnet. Im Unterschied zum BAföG müssen die Stipendien nicht zurückgezahlt werden.

Wir gewähren darüberhinaus Zuschüsse für ein Studium im Ausland über maximal 12 Monate.

Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Dann kannst Du jedes Jahr einen Antrag auf Verlängerungen bis zum Abschluss Deines Studiums stellen.

Die Mindestförderdauer beträgt zwei Semester bei Stipendienantritt. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit gemäß BAföG und endet mit der letzten Prüfungsleistung.

Die Stipendien werden mit den Mitteln und nach den Richtlinien des Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben.

Abiturienten und Studierende

Du kannst Dich bewerben, wenn

  • Du demnächst Dein (Fach-)Abitur machst und dann studieren möchtest,
  • Du bereits Dein (Fach-)Abitur hast und studieren möchtest,
  • Du Dein (Fach-)Abitur sowie eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und nun studieren möchtest,
  • Du bereits im ersten Fachsemester studierst.

WEITERE INFORMATIONEN

  • Erforderliche Bewerbungsunterlagen für Abiturienten und Studierende (deutsch)

  • Erforderliche Bewerbungsunterlagen für Abiturienten und Studierende (englisch)

  • Vorschau der Bewerbungsmaske

  • Vorschau zum Gutachten

Studierende ab dem 2. Fachsemester

Du kannst Dich bewerben, wenn

  • Du Dich mindestens im 2. Fachsemester befindest,
  • Du Dich bereits im Masterstudiengang befindest (beachte hier aber, dass die Mindestförderdauer 2 Semester bei Stipendienantritt beträgt),
  • Du im kommenden Semester Deinen Master beginnst,
  • oder Du Dich im 2. Abschnitt des 1. Trimesters befindest

WEITERE INFORMATIONEN

  • Erforderliche Bewerbungsunterlagen für Abiturienten und Studierende (deutsch)

  • Erforderliche Bewerbungsunterlagen für Abiturienten und Studierende (englisch)

Gefördert durch Mittel des

Bundesministerium für Bildung und Forschung

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