Welche Reformen wollen die Parteien bei der Steuer?
Die Steuereinnahmen des Staates sind auf Rekordniveau. Sie wachsen sogar weitaus schneller als die Wirtschaft selbst. Kleine und mittlere Einkommen sind von der Steuer- und Abgabenlast am stärksten betroffen. Die Kurzstudie der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bietet einen Überblick über aktuelle Reformvorschläge, die derzeit diskutiert werden von: FDP, CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke, Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Im Fokus stehen dabei die unterschiedlichen Reformvorschläge zur Einkommensteuer sowie vorwiegend steuerliche Be- und Entlastungen, die einzelne Haushalte betreffen.
Steuerpolitik im Wahljahr
Eines der zentralen politischen Themen des Jahres 2017 ist die Steuerpolitik. Sowohl die politischen Parteien als auch zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligen sich mit Vorschlägen an der Diskussion. Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Steuereinnahmen bekommen die verteilungspolitischen Fragen eine neue Relevanz. Die Steuereinnahmen des Staates sind auf Rekordniveau. Sie wachsen sogar weitaus schneller als die Wirtschaft selbst. Das Steueraufkommen von Bund, Ländern und Kommunen ist zwischen 2011 und 2016 um 23 Prozent gestiegen, das Bruttoinlandsprodukt im selben Zeitraum jedoch nur um knapp 16 Prozent. Die Folge: Die Steuerquote, also der Anteil der Steuereinnahmen an der volkswirtschaftlichen Gesamtleistung, ist auf 23,3 Prozent gestiegen und hat damit den höchsten Wert seit 1980 erreicht. Die Steuereinnahmen wachsen also nicht nur absolut, sondern auch überproportional stark zur wirtschaftlichen Entwicklung. Und auch der Ausblick auf die kommenden Jahre zeigt, dass sich dieser Trend fortsetzt. Die aktuelle Steuerschätzung vom Mai 2017 rechnet mit einem durchschnittlichen Zuwachs der Steuereinnahmen von rund 4 Prozent, pro Jahr.
Steuern: Die Reformvorschläge der Parteien im Überblick
Eine von der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit beim RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung beauftragte Studie bestätigt den Befund einer Belastungshöhe auf Rekordniveau.4 Kleine und mittlere Einkommen sind von der Steuer- und Abgabenlast am stärksten betroffen. Mit Blick auf diese Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass die steuerpolitischen Diskussionen an Fahrt aufnehmen. Die vorliegende Kurzstudie bietet ein Überblick über aktuelle Reformvorschläge, die derzeit diskutiert werden, und zwar von: FDP, CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke, Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Im Fokus stehen dabei die unterschiedlichen Reformvorschläge zur Einkommensteuer sowie vorwiegend steuerliche Be- und Entlastungen, die einzelne Haushalte betreffen.
CDU:
Die CDU möchte den Mittelstandsbauch verringern; der Spitzensteuersatz soll erst ab 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Der Solidaritätszuschlag soll ab 2020 schrittweise abgebaut werden. Das monatliche Kindergeld soll um 25 Euro pro Kind erhöht und der Kinderfreibetrag entsprechend angepasst werden. Das Entlastungsvolumen von CDU/CSU beträgt bei der Einkommensteuer ca. 15 Milliarden Euro und beim Solidaritätszuschlag ca. 4 Milliarden.
SPD:
Die SPD will hingegen eine stärkere Umverteilung im Steuertarif. Kleine und mittlere Einkommen sollen durch eine teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages und eine leichte Tarif-Verschiebung „nach rechts“ entlastet werden. Dafür soll der Spitzensteuersatz für zu versteuernde Einkommen ab 60.000 € auf bis zu 45 Prozent und die sogenannte Reichensteuer um 3 Prozent erhöht werden. Zudem wird das Ehegattensplitting zukünftig auf 20.000 Euro begrenzt und durch einen Kinderbonus ergänzt. Die Entlastungswirkung durch die Reform des Solidaritätszuschlags soll 10 Milliarden Euro betragen.
FDP:
Für die FDP stehen Entlastungen im Mittelpunkt. Sie will den Tarif „nach rechts“ verschieben, um den sogenannten Mittelstandsbauch abzuflachen, und die Freibeträge für Kinder erhöhen. Zudem will sie den Solidaritätszuschlag ab 2019 vollständig abschaffen und bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro einführen. Die FDP strebt ein Entlastungsvolumen von mindestens 30 Milliarden Euro an.
Die Grünen:
Die Grünen wollen die Besteuerung von künftigen Ehen und Familien grundlegend umstellen. Das Ehegattensplitting soll abgeschafft und durch eine Individualbesteuerung ersetzt werden. Dafür sollen in einem „Familien-Budget“ höhere Regelsätze, ein einkommensabhängiger „KindergeldBonus“ sowie eine „Kindergrundsicherung“ zusammengefasst werden. Zudem wollen die Grünen eine „verfassungsfeste, ergiebige und umsetzbare Vermögensteuer für Superreiche“ einführen. Das Familienbudget soll eine Entlastungswirkung in Höhe von 12 Milliarden Euro haben.
Die Linke:
Die Linke will mit ihrem Steuerkonzept eine massive Umverteilung durch das Steuersystem erreichen. Der Grundfreibetrag soll auf 12.600 Euro im Jahr erhöht werden. Ab dann soll der Steuersatz linearprogressiv von 14 Prozent bis auf 53 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro steigen. Die Reichensteuer soll um 15 Prozentpunkte auf einen Steuersatz von 60 Prozent steigen. Für Einkommen oberhalb von einer Million soll der Steuersatz sogar 75 Prozent betragen. Die Linke rechnet mit einer jährlichen Belastungswirkung von rund 145 Milliarden Euro.
Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT):
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) möchte die Werbungskostenpauschale verdoppeln und den Mittelstandsbauch abflachen, indem sie den Grenzsteuersatz der ersten Progressionszone auf 20 Prozent senkt und der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro greift. Zudem soll ab dem Jahr 2020 der Grundfreibetrag für Kinder auf das Niveau der Erwachsenen angehoben und das Kindergeld entsprechend angepasst werden. Die Entlastungswirkung liegt insgesamt bei rund 40 Milliarden Euro.
DGB:
Der Vorschlag des DGB sieht einen neuen Einkommensteuertarif vor, mit dem Ziel einer stärkeren Umverteilung. Die Tarifstruktur ähnelt dem Konzept der Linken, sieht aber im Vergleich moderatere Steuersätze vor: Der Grundfreibetrag wird auf 11.000 Euro erhöht. Ab dann verläuft der Tarif linearprogressiv von 22 Prozent bis auf 49 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro. Der Reichensteuersatz wird auf 52 Prozent angehoben und greift bereits ab 125.000 Euro.
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