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Die endlose Geschichte der Vorratsdatenspeicherung und der letzte Warnschuss für Lernwillige

Bundesverwaltungsgericht
© picture alliance/dpa | Jan Woitas

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist krachend gescheitert! Das ist keine Neuigkeit, sondern allgemein bekannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun hinter zwei Verfahren einen Schlusspunkt gesetzt, zu denen sich letztes Jahr im Herbst bereits der Europäische Gerichtshof geäußert hatte. Das Gericht stellt in einer Pressemitteilung vom 7. September 2023 klar, dass „die Regelung im Telekommunikationsgesetz eine anlasslose, flächendeckende und personell, zeitlich und geografisch undifferenzierte Vorratsspeicherung eines Großteils der Verkehrs- und Standortdaten“ vorzusehen, vollumfänglich nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.

Die unendliche Geschichte der Vorratsdatenspeicherung ist damit beendet. Könnte man meinen. Trotzdem gab es direkt nach der Mitteilung durch das Bundesverwaltungsgericht direkt wieder Äußerungen von jenen, die dickköpfig darauf beharren, dass es immer noch einen kleinen Bereich gibt, in dem man die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland noch irgendwie retten könnte. Diese Verbohrten werden sich wohl auch von den nächsten zehn Gerichtsurteilen nicht in ihrem Kampf zur Überwachung der Bürger erschüttern lassen. Zumindest bei den Lernwilligen unter den Verfechtern der Bürger-Überwachung sollte nun aber endlich ein Umdenken einsetzen.

Die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung wird keine Realität mehr, das lässt sich abschließend festhalten. Die Regelungen im deutschen Recht sollten deshalb restlos gestrichen werden, damit es auch dem Letzten Sheriff hierzulande bewusst wird. Was darauf folgen könnte, ist der bereits letztes Jahr vorgelegte Vorschlag von Bundesjustizminister Buschmann: Quick Freeze! Das Modell liefert ein grundrechtskonformes Instrument für die Sicherheitsbehörden. Das wäre ein historischer Fortschritt, denn ein ähnliches Instrument blieb den Sicherheitsbehörden seit dem ersten Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vor mehr als zehn Jahren wegen der Starrhalsigkeit der Innenminister von Union und SPD bisher verwehrt.

Die Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine grundrechtsorientierte Sicherheitspolitik geeinigt. Nun ist der Zeitpunkt, dies unter Beweis zu stellen. Deutschland wird immer sicherer, das zeigen die Statistiken. Und die Ermittler konnten in den letzten Jahren, trotz nicht anwendbarer Vorratsdatenspeicherung, viel beachtete Erfolge erzielen. Durch neu geschaffene Strukturen, wie Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder besondere Einheiten zur Zusammenarbeit, konnten großen kriminellen Organisationen im Dark Net das Handwerk gelegt und viele Fälle von Kindesmissbrauch und anderen abscheulichen Taten aufgeklärt werden.

Das Modell Quick Freeze, mit dem sich vorhandene Daten quasi auf Zuruf einfrieren lassen, sobald es einen konkreten Verdacht gibt, dass man die Daten für Ermittlungen brauchen könnte, ist ein wertvolles und praktisches Instrument.