Polen
EuGH: Polnische Justizreform verstößt gegen EU-Recht
Die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern in Polen verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24. Juni gegen EU-Recht. Damit ist die Senkung des Penisionsalters von 70 auf 65 Jahre illegal. „Kein legitimes Ziel“ rechtfertige eine Herabsetzung des Rentenalters, würde damit doch die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigt.
Bereits Mitte April hatte der EuGH-Generalanwalt empfohlen, die Regeln für nicht rechtens zu erklären. Die Herabsetzung des Pensionsalters der obersten Richter ist zentraler Bestandteil der Justizreform in Polen. Aufgrund dieser Justizreform läuft bereits ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags gegen Polen. Dies könnte bis zum Entzug der Stimmrechte des sechstgrößten EU-Landes führen.
Miłosz Hodun, Experte der Nowoczesna Partei, hat für uns den Fall Malgorzata Gersdorf im August 2018 analysiert und erklärt die Hintergründe:
Eine Oberste Richterin, die um die Unabhängigkeit der Justiz kämpfen muss und eine EU, die erstmals ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eröffnet hat: Wie konnte es in Polen so weit kommen?
Ist sie es noch oder ist sie es nicht mehr? Seit 2014 ist Malgorzata Gersdorf Präsidentin des Obersten Gerichts in Polen. Doch mit dem in Kraft treten der umstrittenen polnischen Justizreform Anfang Juli wurde sie ihres Amtes enthoben. Eigentlich. Denn Gersdorf sieht das anders und beruft sich auf Artikel 183 der polnischen Verfassung, der ihre Amtszeit auf sechs Jahre festlegt - also bis 2020. "Das kann keiner ändern. Verfassung ist Verfassung", so Gersdorf gegenüber tagesschau.de. Zusammen mit anderen Richtern kämpft sie gegen die Gefahr, "dass die ordentlichen Gerichte und neulich auch das Oberste Gericht von der Exekutive abhängig werden sollen". "Wir sind der Auffassung, dass ein demokratischer Rechtsstaat, der als politische Doktrin in der Verfassung steht, in der Teilung der Macht besteht - in der Dreiteilung der Macht und der Eigenständigkeit der Justiz", betont Gersdorf. Mit dieser Meinung steht sie nicht alleine da, denn auch die EU stellt sich gegen die Reform der rechtkonservativen Regierung und hat gegen Warschau ein Verfahren wegen Vertragsverletzung eingeleitet.
Richter, die um die Unabhängigkeit der Justiz kämpfen müssen und eine EU, die erstmals überhaupt ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eröffnet hat: Wie konnte es so weit kommen? Milosz Hodun Mitarbeiter beim polnischen Stiftungspartner Nowoczesna erklärt die Hintergründe.
Nach ihrem Wahlsieg 2015 hat die polnische PiS-Regierung alles getan, das Gerichtswesen unter ihre politische Kontrolle zu bringen. Im Juli 2017 hat sie unter anderem beschlossen, dass das Renteneintrittsalter für Richter des Obersten Gerichtshofes herabgesetzt werden soll. Das Gesetz soll jetzt in die Praxis umgesetzt werden. Dagegen erhebt sich Protest.
Schon im letzten Jahr hat Polens Parlament in einer umfassenden Justizreform beschlossen, einen großen Teil der Richter des Obersten Gerichtshofs in den vorzeitigen Ruhestand zu zwingen und den Politikern größeren Einfluss auf den Landesrichterrat, der über die Ernennung von neuen Richtern entscheidet (KRS), einzuräumen. Die Kandidaten sollen von Bürger- oder Richtergruppen vorgeschlagen und dann aber vom Gesetzgeber im Parlament bestimmt werden. Der Gesetzentwurf zum Obersten Gerichtshof setzt das obligatorische Renteneintrittsalter für Richter von 70 auf 65 Jahre herab. Diese Regelung würde Dutzende der 87 zurzeit noch amtierenden Richter zum Rücktritt zwingen, es sei denn, sie erhielten individuelle Ausnahmegenehmigungen durch den polnischen Präsidenten. Der neue Oberste Gerichtshof hätte auch die Befugnis, aufgrund von Bürgerbeschwerden Urteile von Gerichten auf allen Ebenen zu überprüfen und aufzuheben, die bis zu 20 Jahre zurückliegen. Ebenfalls der Kritik unterliegt auch eine Bestimmung, die es Staatsanwälten und ungeschulten Beisitzern erlaubt, bei Disziplinarverfahren Entscheidungen zu fällen.
Hoffnungen, dass Präsident Duda, der die ursprüngliche Fassung der Justizreform im September 2017 noch mit einem Veto gestoppt hatte, mäßigend eingreifen würde, erfüllten sich nicht. Und so tritt die umstrittene Regelung nun in Kraft.
Justitia im Ungleichgewicht
Rechtsexperten der Venedig-Kommission des Europarates kritisieren schon seit längerem, dass die vorzeitige Entlassung einer großen Zahl von Richtern des Obersten Gerichtshofs durch die Herabsetzung des Rentenalters die "Unabhängigkeit der Justiz als Ganzes" gefährde. Darüber hinaus stellten sie fest, dass die Gewährung des Rechts des polnischen Parlaments, Mitglieder des einflussreichen KRS zu wählen, in Verbindung mit der vorgeschlagenen sofortigen Ersetzung der derzeit amtierenden Mitglieder, "zu einer weitreichenden Politisierung dieses Gremiums führen wird". Derzeit werden – im Sinne der Gewaltenteilung - alle Mitglieder des mit der Wahrung der Unabhängigkeit der Gerichte betrauten KRS von anderen Richtern ausgewählt und bestimmt. Die Venedig-Kommission fordert zudem, dass die Ämter des Justizministers und des Generalstaatsanwalts getrennt werden sollten. Die Zusammenlegung der Ämter "führt zu übermäßigen Befugnissen in den Händen einer Person", heißt es. "Solch eine Machtkonzentration hat direkte negative Konsequenzen nicht nur für die Unabhängigkeit des Strafverfolgungssystems gegenüber der Politik, sondern auch für die Unabhängigkeit der Justiz, für die Gewaltenteilung und für die Rechtsstaatlichkeit in Polen.“. Die Venedig-Kommission hat im vergangenen Jahr die Reform des Verfassungsgerichts kritisch untersucht, die von der Regierung eingeleitet wurde. Vertreter der polnischen Regierung erwiderten dazu meist nur, dass viele der Argumente des „Watchdogs“ einem "mangelnden Verständnis des polnischen Rechtssystems" entsprängen. Man wolle nur die Rechenschaftsfähigkeit und Transparenz des Justizsystem verbessern ,das noch in kommunistische Zeiten wurzele.
Verletzung der Grundwerte
Die Europäische Kommission hatte bereits im Januar 2016 mit der Untersuchung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in Polen begonnen. Jetzt hat sie das Verfahren in Sachen Oberstem Gerichtshof eingeleitet. Im Juni wurde zum ersten Mal ein EU-Mitgliedstaat Gegenstand eines Hearings über die Gefährdung seiner demokratischen Institutionen. Am 1. Juli kündigte sie Sanktionen gegen die Regierung Morawiecki an und gab Warschau einen Monat Zeit für eine Antwort. „Die Kommission“, so hieß es zur Reform des Obersten Gerichtshofes, „ist der Meinung, dass diese Maßnahmen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit unterminieren, insbesondere die Nichtkündbarkeit von Richtern.“ Die polnische Regierung verletze EU-Regeln.
Trotzdem wurde am 3. Juli die Präsidentin des Obersten Gerichtes, Malgorzata Gersdorf, durch das Gesetz, das das Renteneintrittsalter von 70 auf 65 Jahre herabsetzt, zum Rücktritt gezwungen – etwas das fast jeden dritten Richter des Gerichtshofes betrifft. „Meine Amtszeit am Obersten Gerichtshof ist brutal verkürzt worden, obwohl sie in der Verfassung festgeschrieben ist,“ sagte Gersdorf vor Jurastudenten während einer Vorlesung. „Wir müssen von einer Krise des Rechtsstaates in Polen, von einem völligen Mangel an Respekt vor der Verfassung sprechen.“
Völlig überraschend verkündete darob Präsident Dudas Büro, das der gegenwärtige Stellvertreter Gersdorfs, Josef Iwulski, der 66 Jahre (!) alt ist, die Geschäfte übernehme.
Mittlerweile protestieren tausende Menschen in Polen für die Unabhängigkeit der Gerichte und unterstützen jene Oberste Richter, die nun zum Rücktritt gezwungen werden.
Die liberale Nowoczesna-Partei hat ihre Opposition zu der Justizrefom klargemacht und hat an Präsident Duda appelliert, Richterin Gersdorf im Amt zu belassen. Die Partei unterstützt auch die Straßenproteste. Die Reformen, so die Partei, würden den Weg für ein undemokratisches System in Polen ebnen und die Gerichte den Politikern zum Fraß vorwerfen. In Zukunft würde das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens davon abhängen, wie gut man mit der PiS-Partei verbunden sei.
Milosz Hodun ist Mitarbeiter bei Nowoczesna und International Officer beim Think Tank Projekt:Polska in Warschau.