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Alexei Nawalny
„Nawalny wird alle rechtlichen Möglichkeiten ergreifen, damit der Mordversuch aufgeklärt wird“

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Nawalny-Anwalt Nikolaos Gazeas
Nawalny vor Gericht
Nach der Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft wegen des Verstoßes gegen seine Bewährungsauflagen, steht Nawalny heute erneut vor Gericht. © picture alliance/dpa/TASS | Babushkinsky District Court

In Moskau beginnt heute ein weiterer Prozess gegen den russischen Oppositionellen Alexei Nawalny. Bereits am Dienstag hatte ein Moskauer Gericht den Regimekritiker zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nikolaos Gazeas vertritt Nawalny als Anwalt in Deutschland. Im Interview berichtet er vom Rechtsstreit mit der russischen Regierung und über Möglichkeiten, wie Deutschland und Europa Nawalny jetzt helfen können.


Herr Gazeas, Sie vertreten als Anwalt die Interessen von Alexei Nawalny in Deutschland. Wie kam es dazu?

Russland hat mehrere Rechtshilfeersuchen an Deutschland gerichtet, eines davon bereits im August 2020 direkt nach dem Giftanschlag. Da diese Rechtshilfeersuchen auch Herrn Nawalny persönlich betrafen und er zu einzelnen Punkten förmlich angehört werden musste, hat er sich in der ihm unbekannten deutschen Rechtsordnung anwaltlichen Beistand genommen.  
 

Haben Sie Herrn Nawalny während seines Aufenthaltes in Deutschland überhaupt persönlich treffen können?

Ja, natürlich. Ich habe mich mehrfach mit meinem Mandanten persönlich getroffen, schon allein deshalb, weil für einige Belange im Rechtshilfeverfahren, wie etwa seine Vernehmung, eine physische Präsenz erforderlich war. Sicherheitsgründe haben es zudem geboten, das persönliche Gespräch dem virtuellen vorzuziehen.


Wie lauteten die Rechtshilfeersuchen der russischen Regierung?

Russland hat in vier Rechtshilfeersuchen vielerlei verlangt. Zunächst ersuchte man um die Gutachten und Untersuchungsergebnisse der Laboranalysen von Nawalnys Blut. Die Laboruntersuchungen in einem Bundeswehrlabor hatten ein Nervengift aus der Nowitschok-Gruppe im Körper meines Mandanten nachgewiesen. Die russischen Behörden verlangten „Bioproben“ von Herrn Nawalny – Haare, Blut und Nägel –, um selbst Material für entsprechende Laboruntersuchungen zu haben. Sie wollten darüber hinaus alle behandelnden Ärzte meines Mandanten als Zeugen vernehmen und verlangten seine gesamte Patientenakte aus der Charité.  Schließlich verlangte Russland, Herrn Nawalny und seine Ehefrau Julija Nawalnaja von den deutschen Behörden als Zeugen zu vernehmen und übermittelten dazu konkrete Fragenkataloge, welche Fragen man ihnen stellen solle.
 

Hat Deutschland auf die Rechtshilfeersuchen geantwortet?

Die Bundesregierung hat auf die Rechtshilfeersuchen natürlich reagiert und auf dem vorgesehenen Weg in der gebotenen Form rechtlich absolut korrekt geantwortet. Zunächst sind Rückfragen an Russland gestellt worden. Das Bemerkenswerte war nämlich, dass Russland um Rechtshilfe in Strafsachen auf Grundlage des bestehenden Europäischen Rechtshilfeübereinkommens von 1959 ersuchte, ohne selbst ein förmliches strafrechtliches Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Vergiftung von Herrn Nawalny eingeleitet zu haben. So etwas geht eigentlich nicht. Auf Ersuchen Russlands wurden Herr Nawalny und seine Frau Nawalnaja in Berlin von einer Staatsanwältin vernommen. Die Vernehmungsprotokolle sind Russland wie erbeten übersandt worden. Das Gutachten des Bundeswehrlabors hat die Bundesregierung indes aus guten Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Einer Vernehmung der Ärzte und einer Übergabe der Patientenakte haben wir nicht zugestimmt, solange nicht ein förmliches Ermittlungsverfahren in Russland eingeleitet wird. – Das gibt es bis heute nicht. Irritierend war die russische Reaktion: Außenminister Lawrow bezeichnete die Antwort aus Deutschland als „unwürdig“ – Russland wirft Deutschland vor, die wahren Umstände des Vorfalls verschleiern zu wollen, weil es eine Vergiftung überhaupt nicht gegeben habe. Das ist geradezu zynisch. 
 

Wird in Deutschland ein Strafverfahren gegen diejenigen eingeleitet, die diesen Giftanschlag in Russland verübt haben?

Diese Möglichkeit sieht das deutsche Strafrecht nicht vor. Das mag auf den ersten Blick irritieren; immerhin geht es um einen Mordversuch mit einer internationalrechtlich verbotenen Chemiewaffe. Für ein Strafverfahren durch deutsche Strafverfolgungsbehörden in Deutschland benötigen wir jedoch einen konkreten rechtlichen Anknüpfungspunkt zu Deutschland. Der besteht nach deutschem Strafanwendungsrecht im Fall Nawalny nur dann, wenn Opfer oder Täter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Tathandlung – also die Vergiftung – oder der Taterfolg – also Körperverletzung oder der Tod meines Mandanten – auf deutschem Boden geschehen wären. Deutsche Staatsanwälte wären also dann zuständig geworden, wenn Herr Nawalny nach seiner Vergiftung in Russland in Deutschland verstorben wäre – dazu ist es glücklicherweise nicht gekommen. Die rechtliche Konsequenz ist, dass man eine Zuständigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden für die Verfolgung des Giftanschlags nicht wird begründen können. Dieses Verbrechen muss in Russland aufgeklärt werden. Dort, wo es geschehen ist.

Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind essenziell


Gibt es in Russland Verfahren gegen mögliche Verantwortliche? Nach aktuellen Presseberichten hat der russische Präsident Wladimir Putin daran ja kein großes Interesse…

In Russland gibt es bis heute kein förmliches strafrechtliches Ermittlungsverfahren, auch nicht gegen Unbekannt. Dies spricht Bände. Die russische Regierung und die russischen Behörden stellen sich auf den Standpunkt, dass es noch nicht einmal einen Anfangsverdacht für eine Vergiftung gibt, dem man nachgehen müsse. Herr Nawalny wird alle rechtlichen Möglichkeiten ergreifen, damit der Mordversuch an ihm aufgeklärt wird.
 

Gibt es überhaupt erfolgversprechende Ansätze?

Mein Mandant hat bei allen relevanten russischen Behörden entsprechende Eingaben gemacht. Neben dem Ermittlungskomitee, einer zentralen Einrichtung für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, sind das die Transportpolizei in Tomsk, der FSB (der Inlandsgeheimdienst) und das Innenministerium. Alle Eingaben sind abgelehnt worden. Auch der Rechtsweg ist beschritten worden, aber selbst die Gerichte haben bestätigt, dass es keinen Anspruch gibt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten – obwohl nach russischem Recht die Schwelle für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens recht niedrig ist. Leider hat mich das nicht überrascht. Mein Mandant hat wegen der Nichteinleitung von Ermittlungen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen.
 

Erhöht es nicht die Wahrscheinlichkeit auf ein Verfahren, wenn im Rahmen des Rechtshilfeersuchens die Blutproben an russische Behörden übermittelt werden?

Wir müssen leider davon ausgehen, dass es in Russland kein unabhängiges und ergebnisoffenes strafrechtliches Ermittlungsverfahren geben wird – ganz gleich, welche Beweismittel geliefert werden. Ergebnisoffene, objektive Ermittlungen könnten womöglich eine Verantwortung für die Vergiftung beim FSB ergeben.Die Blutproben sind nicht nur in Deutschland untersucht worden. Auch unabhängige Labore in Schweden und Frankreich sowie das Labor der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen haben selbst entnommene Blutproben untersucht – und die Existenz eines Nervengifts der Nowitschok-Gruppe bestätigt. Die Staaten und die UN-Institution geben allein die vollständigen Gutachten zu diesen Untersuchungen nicht heraus – eine absolut legitime und verantwortungsvolle Entscheidung.
 

Warum?

Stellt man die biochemischen Ergebnisse, die Untersuchungsmethoden und die gefundenen Formeln zum Nowitschok-Gift zur Verfügung, besteht das große Risiko der Proliferation, also der Weiterverbreitung dieser chemischen Waffe bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte, einschließlich des dafür erforderlichen Know-hows. Auch könnten daraus Rückschlüsse gezogen werden, wie die hier eingesetzte Art von Nowitschok  nachzuweisen ist. So kann derjenige, der ein Interesse daran hat, gezielter daran arbeiten, es nicht nachweisbar zu machen. Es sind also essentielle Staatsschutzinteressen, die einer Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Informationen entgegenstehen.
 

Die russische Regierung wird diese Haltung stets für ihre eigenen Zwecke missbrauchen…

Alexei Nawalny befand sich nach seiner Vergiftung zwei Tage lang im Krankenhaus in der russischen Stadt Tomsk. Dort wurden ihm zahlreiche Blutproben entnommen. Den russischen Behörden lag also weitaus „frischeres“ Blut meines Mandanten vor als den Ärzten und Wissenschaftlern in Deutschland, Frankreich und Schweden. Dieses Blut konnte und kann jederzeit für Untersuchungszwecke verwendet werden. In den Augen meines Mandanten gibt es daher zu Recht überhaupt keine Veranlassung dafür, weitere Bioproben nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus zu verlangen.
 

Nikolaos Gazeas
Anwalt Nikolaos Gazeas: „Sicherheitsgründe haben es geboten, das persönliche Gespräch dem virtuellen vorzuziehen.“ © picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat bereits sieben Urteile gegen den russischen Staat wegen Rechtstaatsverstößen in Verfahren gegen Herrn Nawalny gesprochen. Umgesetzt wurde allerdings von russischen Behörden keines davon. Wie bewerten Sie den Stellenwert dieser Urteile für Herrn Nawalny?

Diese Urteile sind essenziell und verlieren nicht einen Funken an Bedeutung durch den Umstand, dass Russland sie nicht respektiert. Im Gegenteil. Man muss zu dem bedauerlichen Schluss kommen, dass der EGMR leider das einzige Gericht ist, das in den Gerichtsverfahren gegen meinen Mandanten ein gesichert unabhängiges Urteil fällt. Und gerade bei den aktuellen Gerichtsentscheidungen russischer Gerichte spielt ein EGMR-Urteil eine zentrale Rolle. Alle gegen meinen Mandanten getroffenen staatlichen Maßnahmen – angefangen bei seiner Festnahme am Flughafen gleich nach seiner Ankunft bis zu seiner Verurteilung am 2. Februar zu dreieinhalb Jahren Haft in einem Straflager – basieren auf einer Verurteilung eines russischen Strafgerichts zu einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2014. Im Jahr 2017 stellte der EGMR – übrigens einstimmig – fest, dass eben dieses Urteil menschenrechtswidrig ist, Straßburg bezeichnete das Urteil als „willkürlich“ und „konstruiert“. Es verstoße gegen fundamentale Menschenrechte – das Recht auf ein faires Verfahren und das Gesetzlichkeitsprinzip. Letzteres ist eines der fundamentalsten Prinzipien eines jeden Rechtsstaats. Nach diesem Prinzip darf kein Mensch verurteilt werden, wenn das konkrete Verhalten, das ihm vorgeworfen wird, zum Zeitpunkt seiner Begehung nicht strafbar war. Wenn aber schon diese Verurteilung 2014 menschenrechtswidrig war, sind es auch alle weiteren Handlungen, die darauf basieren: Die Festnahme am Flughafen, die Verurteilung zu 30 Tagen Haft und die jetzt erfolgte Umwandlung der Bewährungsstrafe in eine zu verbüßende Freiheitsstrafe. Um zu erkennen, dass diese Akte menschenrechtswidrig sind, muss man kein Jurist sein. Russland ist an die EMRK gebunden und hat sich verpflichtet, die Urteile des EGMR anzuerkennen. Im Fall Nawalny missachtet Russland sie in geradezu zynischer Weise.
 

Was kann die Politik dagegen tun, wenn die Gerichtsurteile missachtet werden?

Anders als Russland meint, betrifft der Fall Nawalny nicht nur die inneren Angelegenheiten dieses Staates. Denn Russland bricht elementare völkerrechtliche Pflichten, die einzuhalten es sich verpflichtet hat – aktuell in alarmierender Weise. Das betrifft die internationale Staatengemeinschaft als Ganzes. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass sich Staaten und ihre Regierungen ebenso wie internationale Organisationen wie die EU, der Europarat und auch die UN dazu klar positionieren. Besondere Bedeutung kommt dem Europarat zu, denn Russland ist hier Mitglied. In Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein konkreter Mechanismus geregelt, den das Ministerkomitee des Europarates in Gang setzen kann, wenn Urteile des Gerichtshofs nicht befolgt werden. Bislang war das Ministerkomitee sehr zögerlich und zurückhaltend – auch in anderen Fällen. Ich meine jedoch, dass es wichtig ist, auch förmlich Beschlüsse zu fassen und nicht nur diplomatisch zu diskutieren, schon um die Integrität des Gerichtshofs und der EMRK zu schützen. Das Ministerkomitee des Europarats sollte den vorgesehenen Mechanismus in Gang setzen und ganz konkret Russland in einem ersten Schritt mahnen, das Urteil des EGMR zu beachten. Da Deutschland aktuell den Vorsitz im Ministerkomitee hat, kommt ihm eine besondere Rolle zu. Daneben gibt es die üblichen diplomatischen Mittel. Hierüber entscheiden diejenigen, die dazu berufen sind. Wichtig ist in jedem Fall, den aktuellen dramatischen Zustand als internationale Staatengemeinschaft nicht nur zu beobachten, sondern – wie es auch geschieht – aktiv Forderungen an Russland zu adressieren.

Gewalt und Festnahmen zeigen Schwäche des Regimes


Wie können diese Forderungen lauten?

Das EGMR-Urteil zu beachten, bedeutet, Herrn Nawalny sofort freizulassen. Diese Forderung entspringt originär den Menschenrechten, zu deren Einhaltung sich Russland völkerrechtlich verpflichtet hat. Ein Urteil des EGMR nicht zu akzeptieren, geht somit auch weit über den Einzelfall hinaus: Es handelt sich um eine gravierende Verletzung des Völkerrechts. Dagegen muss die Staatengemeinschaft vorgehen. Auch der Europarat kann mit einer Berichterstattung, der Einsetzung eines sog. Special Rapporteurs, zu den Rechtstaatsverletzungen gegen Alexej Nawalny gezielt Druck auf Russland ausüben. Für eine solche Berichterstattung beschäftigt sich der Special Rapporteur mit allen Einzelheiten des Falls. Es gibt ein detailliertes Fact-Finding und minutiöse Anhörungen aller Beteiligten, auch denjenigen, gegen die Vorwürfe erhoben werden. Auf der Grundlage eines solchen Berichts kann der Europarat dann weitere Schritte einleiten.
 

Wie kann der internationale Druck im Fall Nawalny auf die russische Regierung auch über Europa hinaus erhöht werden?

Nicht nur die Verhaftung und Verurteilung, sondern auch der Giftanschlag vom 20. August 2020 betrifft nicht nur meinen Mandanten als Opfer einer Straftat. Er berührt aufgrund des Einsatzes des internationalrechtlich verbotenen Nowitschok-Gifts die gesamte internationale Staatengemeinschaft. Die Aufklärung der Vergiftung und ihrer Umstände muss daher auf internationaler Ebene erfolgen – insbesondere, weil Grund zu der Annahme besteht, dass womöglich ein Staat direkt an dem Einsatz dieses Giftes beteiligt war. Auf Bitte meines Mandanten haben sich zwei UN-Sonderermittlerinnen der Sache angenommen. Aber auch darüber hinaus gibt es zwei wichtige Gremien, in denen der Gift-Anschlag zum Thema gemacht werden sollte: Zum einen der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Dort könnte man das Thema im Rahmen einer Aussprache auf die Tagesordnung bringen – Russland könnte sich hier der Diskussion nicht entziehen. Zum anderen wäre eine unabhängige internationale Untersuchungskommission mit Vertretern aus unterschiedlichen Staaten wünschenswert. An diesen Untersuchungen kann Russland auch beteiligt werden, aber das Ergebnis wäre ein neutraler Bericht über die Hintergründe und Umstände des Anschlags.
 

Herr Nawalny hat immer wieder betont, dass er nach Russland zurückkehren wird. Und das, obwohl ihm bewusst war, was ihn dort erwarten sollte. Was treibt ihn dabei an?

Herr Nawalny hat keine Sekunde daran gezweifelt, dass sein Platz in Russland ist und er in seine Heimat zurückkehren wird. Ich habe ihn als einen sehr mutigen und furchtlosen Menschen kennengelernt, der sich der möglichen Konsequenzen seiner Handlungen zu jedem Zeitpunkt vollständig bewusst ist. Aber Herr Nawalny weiß auch, dass er als russischer Oppositionspolitiker nur in Russland selbst effektiv agieren kann, nicht aus dem Exil heraus. Er ist das bekannteste Gesicht der Opposition in Russland und hat sich ein großes Unterstützernetzwerk aufgebaut. Dass er sofort nach seiner Rückkehr festgenommen wurde, zeigt ebenso wie der furchtbare Umgang mit den friedlichen Demonstranten und Journalisten, dass der Kreml Herrn Nawalny sehr ernst nimmt. Ich bin fest davon überzeugt, dass er seine Rückkehr – trotz der aktuellen Situation – nicht bereut.


Wie schätzen Sie den staatlichen Druck auf die Anhänger und Mitstreiter Nawalnys ein?

Repressionen gegen die Angehörigen seiner Stiftung und seine Unterstützer gab es schon vor den großen Demonstrationen nach seiner Festnahme. Was indes nach der Rückkehr meines Mandanten in Russland geschah, ist eine neue Qualität der Willkür. Durchsuchungen und Festnahmen seiner engsten Mitarbeiter, darunter seiner Pressesprecherin, kurzzeitig auch seiner Ehefrau, und sogar seiner Augenärztin zeigen in meinen Augen nur eine vordergründige Stärke des Regimes. Ziel ist offensichtlich, die Arbeit seiner Stiftung zum Erliegen zu bringen.  


Stärkt der Staat damit nicht eigentlich die Position von Herrn Nawalny in der Bevölkerung?

Die Verhaftung und die Repressionen gegen Nawalnys Anhänger verschaffen ihm national wie international noch mehr Aufmerksamkeit als es seine Enthüllungsgeschichten bislang getan haben. Einen unliebsamen Oppositionspolitiker ins Gefängnis zu werfen, ist für ein Unrechtsregime eine einfache Sache, seinen Unterstützern mit massiver Gewalt und Festnahmen zu begegnen, auch. Das zeigt bei Licht betrachtet jedoch keine Stärke, sondern vielmehr eine ganz große Schwäche des Regimes.    


Wie kann man Herrn Nawalny ganz konkret in Haft in Russland helfen?

Nachhaltige Öffentlichkeit und gezielte Ansprachen der russischen Staatsführung durch die internationale Staatengemeinschaft sind essenziell – am Ende des Tages womöglich auch für das Leben meines Mandanten. Ein angemessener Umgang mit Russland durch Staaten und Regierungen, solange Herr Nawalny menschenrechtswidrig in Haft gehalten wird und Demonstranten mit solcher Gewalt und Willkür begegnet wird, sind wichtig. Nicht nur heute, sondern auch während der nächsten zweieinhalb Jahren, wenn mein Mandant möglicherweise seine Haftstrafe in einem abgelegenen Straflager absitzt. Die unmissverständlich klaren Reaktionen der Staats- und Regierungschefs, der Außenminister und der Vertreter der EU und des Europarats auf das Gerichtsurteil vom 2. Februar, verbunden mit der ebenso klaren Forderung, Herrn Nawalny und die festgenommenen Demonstranten freizulassen, habe ich sehr begrüßt. Sie sollten weiter in dieser Deutlichkeit aufrecht erhalten bleiben.