Krieg in Europa
Appell an den Chefankläger des IStGH anlässlich seiner Teilnahme an der Münchener Sicherheitskonferenz

Wann werden erste Anklagen erhoben?
Ukraine
© picture alliance / AA | Jose Colon

Anlässlich der Sicherheitskonferenz in München mit Teilnahme des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, Karim Khan fordern Gerhart Baum, ehemaliger Bundesinnenminister und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellv. Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung und ehemalige Bundesjustizministerin zügige Anklagen des Internationalen Gerichtshofs wegen der zahlreichen Kriegsverbrechen in der Ukraine.

Seit einem Jahr führt Putin seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit unglaublicher Zerstörung auch rein ziviler Einrichtungen und der Infrastruktur, Tod, Verletzung, Vertreibung und Leid. Täglich finden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit statt – begangen von vielen Soldaten und Kommandeuren der russischen Streitkräfte und von Söldnertruppen. Nicht nur militärisch muss die Ukraine mit Unterstützung Deutschlands, vieler europäischer Staaten und den USA ihre Souveränität, ihre Bürgerinnen und Bürger, und ihre Kultur verteidigen, auch das Völkerstrafrecht dient der Verteidigung der unverzichtbaren Werte und der Menschenrechte.

Es muss den russischen Soldaten, Offizieren und Generälen klar sein, dass sie wegen Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafrecht verfolgt und angeklagt werden können, jeder von ihnen, wenn Zivilisten bewusst gefoltert und getötet oder  Kinderkrankenhäuser und Schulen zerstört werden. Nicht erst nach Kriegsende kann angeklagt werden, sondern bereits jetzt.

Dem Internationalen Strafgerichtshof kommt zur Durchsetzung des Völkerstrafrechts eine zentrale Rolle zu.

Seit Anfang März 2022 werden von dem großen Ermittlerteam des Internationalen Strafgerichtshofs mit internationaler Unterstützung Beweise gesammelt und ausgewertet.

Für den notwendigen Verdachtsgrad für erste völkerstrafrechtliche Anklagen wegen der Gräueltaten zum Beispiel in Butscha sollten die bisher gesammelten Beweise ausreichen.

Natürlich muss auch gegen den Hauptkriegstreiber Putin und die verantwortlichen russischen Entscheider  ermittelt werden, mit dem Ziel, sie völkerstrafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Auch wenn zurzeit rechtliche Hindernisse einer Anklage Putins entgegenstehen und eine Verfolgung des auf der Hand liegenden Aggressionstatbestandes aus rechtlichen Gründen vor dem Internationalen Strafgerichtshof bedauerlicherweise nicht möglich ist – Anklagen gegen die militärische Kommandoebene und gegen die Führungsebene in Russland wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind rechtlich möglich und dringend notwendig. Denn auch das Recht ist eine Waffe im Krieg, und ihr effektiver Einsatz sollte durch Anklagen sichtbar werden – noch während des anhaltenden Angriffskrieges auf die Ukraine. 

Die Errungenschaft des Völkerstrafrechts liegt darin, dass Kriegsverbrecher keinen sicheren Hafen mehr finden – nirgendwo in der Welt, wo Recht und Gesetz gilt und Menschenrechte Geltung entfalten.