Fachkräfte gewinnen - Konzept für eine aktive deutsche Zuwanderungspolitik

Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Fachkräfte gewinnen

Erkennt die Gesellschaft die auf uns zukommende große Integrationsaufgabe?

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Deutschland braucht eine klare und transparente Regelung für die Zuwanderung. Mit den geltenden Vorgaben gelingt es weder, die besten Fachkräfte mit beruflicher oder akademischer Qualifikation für Deutschland zu gewinnen, noch die nötige gesellschaftliche Akzeptanz für Zuwanderung zu erreichen. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Gutachten, das die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bei dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Auftrag gegeben hat.

Die Autoren Holger Hinte (IZA) und Dr. Ulf Rinne (IAZ) fordern ein leistungsfähiges und flexibles Einwanderungsgesetz, das auf Fehlsteuerungen oder veränderte ökonomische Bedingungen reagieren kann. Es muss eine klar formulierte Erwartungshaltung und verbesserte Angebote zur Integration von Neuzuwanderern enthalten. Zur Umsetzung eines solchen Einwanderungsgesetzes müssen administrative Kompetenzen mittelfristig in einem Bundesministerium für Migration und Integration gebündelt werden.

Ein Einwanderungsgesetz, das ein aktives Auswahlverfahren für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten beinhaltet, bewirkt nach Aussage der Autoren Folgendes: (1) Es signalisiert nach außen das bestehende Angebot und weckt das Interesse an Bewerbungen und (2) es signalisiert nach Innen den Willen des Staates, die Einreise von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten von strengeren Kriterien abhängig zu machen. Laut Gutachten führt ein solches Einwanderungsgesetz nicht zu mehr Einwanderung, sondern begrenzt diese im steuerbaren Segment der Erwerbsmigration aus Drittstaaten.

Die Gutachter schlagen ein Drei-Säulen-Modell vor, das je nach Qualifikation transparent die Kriterien und Gewichtung für die Arbeitsmarktintegration festlegt. Es sieht neben der abgestuften Punktevergabe für übliche Kriterien wie Qualifikation, Sprachniveau, Berufserfahrung, Lebensalter, Arbeitsplatzangebot und spezifische Integrationsvorteile zwei Besonderheiten vor: Zum einen werden sehr gute Englischkenntnisse ähnlich bewertet wie Deutsch-Grundkenntnisse. Zum anderen wird für akademisch und beruflich hochqualifizierte Bewerber ein doppelter Schwellenwert eingeführt. Werden 60 von 100 möglichen Punkten erreicht, ist man für das weitere Verfahren qualifiziert. Mit überragenden 80 Punkten wird ein sofortiger Daueraufenthalt erreicht und der Verfahrensablauf verkürzt.

Durch ein funktionsfähiges Online-Portal für Zuwanderungsinteressierte können weite Teile des Bewerbungsprozesses wie Prüfungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Vorfeld einer Einreisegenehmigung durchgeführt werden. Der erforderliche Statuswechsel von Flüchtlingen erfolgt erst nach der erfolgreichen Einführung des Punktesystems für Fachkräfte. Damit kein zusätzlicher Fluchtanreiz entsteht, ist eine parallele Beantragung von Asyl und Zuwanderung ebenso ausgeschlossen wie ein Zuwanderungsantrag unmittelbar nach Ablehnung eines Asylgesuchs.

Prof. Karl-Heinz Paqué, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, meint: „Unser Gutachten ist ein klares Signal: Ein funktionierendes, gerechtes und transparentes Einwanderungsrecht ist möglich. Es zeigt auf, wie Deutschland seinen steigenden Bedarf an Fachkräften decken kann.“

Das vollständige Gutachten steht für Sie unter freiheit.org/einwanderungsgesetz zum Download bereit.

Pressekontakt:
Boris Eichler, Leiter Kommunikation der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, presse@freiheit.org, Tel. 030 28 87 78 59, www.freiheit.org