Stipendien für EU-Studierende

Informationen zum Stipendium

Auf dieser Seite bist du richtig, wenn Du die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes des Europäischen Union hast und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Erststudium in Vollzeit studierst oder im nächsten Semester damit beginnst. Wir fördern alle Fächer.

Unabhängig vom Stipendium erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten eine monatliche Studienkostenpauschale in Höhe von 300,00 Euro. Darüber hinaus werden Stipendien gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anlehnung an das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) berechnet. Im Unterschied zum BAföG müssen die Stipendien nicht zurückgezahlt werden.

Wir gewähren darüberhinaus Zuschüsse für ein Studium im Ausland über maximal 12 Monate.

Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Dann kannst Du jedes Jahr einen Antrag auf Verlängerungen bis zum Abschluss Deines Studiums stellen.

Die Mindestförderdauer beträgt zwei Semester bei Stipendienantritt. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit gemäß BAföG und endet mit der letzten Prüfungsleistung.

Die Stipendien werden mit den Mitteln und nach den Richtlinien des Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben.

Abiturienten und Studierende

Du kannst Dich bewerben, wenn

  • Du demnächst Dein (Fach-)Abitur machst und dann studieren möchtest,
  • Du bereits Dein (Fach-)Abitur hast und studieren möchtest,
  • Du Dein (Fach-)Abitur sowie eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und nun studieren möchtest,
  • Du bereits mit dem Studium begonnen hast,
  • Du im kommenden Semester Deinen Master beginnst,
  • Du Dich bereits im Masterstudiengang befindest (beachte hier aber, dass die Mindestförderdauer 2 Semester bei Stipendienantritt beträgt).

WEITERE INFORMATIONEN

Gefördert durch Mittel des

Bundesministerium für Bildung und Forschung