Folgendes können wir leider nicht fördern:
- Promotionen im Bereich Humanmedizin und Zahnmedizin
- Postdoktorandenprogramme
- Aufbaustudiengänge
- Promotionen in der Abschlussphase
- Projekte (Druckkostenzuschüsse, Reisekostenzuschüsse u.ä.).
Juristinnen und Juristen können sich nur dann um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn sie ihr Referendariat bereits absolviert haben oder es erst im Anschluss an die Promotion beginnen. Die Promotion darf leider nicht durch ein Referendariat unterbrochen werden.