Deutsche Promovierende

Die Stipendien werden nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vergeben. Gefördert werden Promotionen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Fachhochschulen in Deutschland, der Schweiz und im EU-Raum.

Die Stipendien werden elternunabhängig berechnet und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Förderdauer beträgt zunächst ein Jahr und kann um ein weiteres Jahr auf Antrag verlängert werden. Eine weitere Verlängerung von zweimal je einem Semester ist in begründeten Fällen möglich. Eine Förderung über drei Jahre hinaus ist nur in Ausnahmefällen bis zu einem Jahr aufgrund von Kinderbetreuung oder Krankheit möglich.

Ein Forschungsaufenthalt im Ausland kann bei fachlicher Begründung von bis zu 12 Monaten gewährt werden. Dies setzt die Stipendienaufnahme voraus.

Bewerbung für Promovierende

Kontakt

Bei Fragen: +49 30 2099-3702 oder stipendien-bewerbung(at)freiheit.org