EuGH-Urteil
Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Das deutsche Gesetz ist mit dem EU-Recht unvereinbar
EuGH

Nun hat der Europäischen Gerichtshof entschieden: Das deutsche Gesetz ist mit dem EU-Recht unvereinbar.

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Zu der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und stellv. Vorsitzende der Friedrich-Naumann Stiftung für die Freiheit:

Deutschland ist ohne die Vorratsdatenspeicherung nicht unsicherer geworden. Alle Anläufe der Vergangenheit, die Vorratsdatenspeicherung mit dem Kopf durch die Wand durchzusetzen, sind gescheitert. Das gilt auch für die Bundesinnenministerin. Eine Generalüberwachung aller EU-Bürger kann es nach der Rechtsprechung des EuGH nicht geben. Daran ist der deutsche Gesetzgeber gebunden.