Freiheitsrechte
RE:START21 Freiheitsrechte
Während der Corona-Pandemie sind Grund- und Freiheitsrechte durch notwendige Infektionsschutzmaßnahmen über lange Zeit eingeschränkt worden. Neben allgemeinen Grundsätzen wie der Verhältnismäßigkeit, die es bei Einschränkungen von Grundrechten immer zu beachten gilt, muss über ein Jahr nach Beginn der Pandemie aber auch die weitestmögliche Aufhebung der Einschränkungen in den Fokus der Corona-Politik gestellt werden. Aus den Erfahrungen, die während der Pandemie gesammelt wurden, lassen sich außerdem Freiheitslehren für künftige Krisen ableiten, um zu verhindern, dass Grund- und Freiheitsrechte erneut über lange Zeit in die Defensive geraten.
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Restart21 – Keine Quarantäne für Grundrechte
Im Kampf gegen die Coronapandemie sind unsere Grund- und Menschenrechte in einem bis dahin unvorstellbaren Maße eingeschränkt. Wie sich Infektionsschutz und Grundrechte vereinbaren lassen und weshalb gerade in diesen Zeiten das Beharren auf Grundrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit von elementarer Bedeutung ist, diskutieren wir am 6. Mai mit Heribert Prantl und Martin Hagen MdL.
Grundrechte kennen keine Quarantäne
Nicht nur die Menschen sind nach über einem Jahr Pandemie, Lockdown, Impf- und Testchaos mürbe. Auch der Rechtsstaat ächzt und stöhnt. Es braucht endlich eine Kehrtwende in der deutschen Politik. Wir sollten unsere mühsam erkämpften Rechte nicht zugunsten eines paternalistischen Fürsorgestaats aufgeben, fordert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Freiheitslehren für künftige Krisen
Die Corona-Pandemie wird nicht die letzte Gesundheitskrise bleiben. Deshalb ist es wichtig, aus dem Umgang mit der Pandemie einige allgemeine Freiheitslehren abzuleiten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die nächste Krise nicht innerhalb eines Jahres wieder zur Grundrechts- und Verfassungskrise wird.
Die Regierung kann Freiheitsrechte nicht ewig in Quarantäne schicken
Seit mehr als einem Jahr ertragen wir massive Einschränkungen unserer Grundrechte und Freiheiten, um damit das gefährliche Virus einzudämmen. Dies ist kein Normalzustand, denn Grund- und Freiheitsrechte lassen sich nicht ewig in Quarantäne schicken, analysiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Gastbeitrag für Focus Online.
Grundrechte sind auch in der Pandemie Normalzustand
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten eine wehrhafte Demokratie gegen autoritäre Bestrebungen schaffen. Deshalb kennt das Grundgesetz keinen Notstand für Grundrechte. Auch in der größten Krise bleibt es Normalität, Grundrechte zu schützen. Umso wichtiger ist es, dass beschlossene Einschränkungen auf wissenschaftlicher Evidenz basieren, analysiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Tag des Grundgesetzes.