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Pandemie
Grundrechte kennen keine Quarantäne

Justitia Gif

Am Anfang der Pandemie fuhren Regierung, Expertinnen und Experten und Bürgerinnen und Bürger auf Sicht. Und die reichte nicht sonderlich weit. Niemand wusste viel über das Coronavirus, diese über die ganze Welt hereingebrochene Naturkatastrophe. Nach über einem Jahr der Pandemie ist die Sicht nun aber deutlich besser. Wir wissen viel mehr über das Virus. Es gibt unglaublich schnell entwickelte Impfstoffe. Gleichzeitig jedoch sind die jahrelangen Defizite in der Digitalisierung des Gesundheitssystems und der digitalen Bildung so deutlich hervorgetreten, dass es schmerzt. Und die Kultur besitzt offenbar, entgegen aller Beteuerungen, nur einen geringen Stellenwert in der Politik.

Vor allem aber müssen wir seit einem Jahr infolge der Pandemie bisher unvorstellbare Beschränkungen der Ausübung unserer Grund- und Menschenrechte feststellen, die alle Lebensbereiche betreffen – die Berufsausübung, das Versammlungsrecht und die freie Religionsausübung. Betroffen ist auch das Recht auf Bildung, ein durch völkerrechtliche Abkommen verbindliches soziales Menschenrecht – was bei Schulschließungen und ständigem Wechsel von Distanz-, Hybrid- und Home-Unterricht zu wenig gewichtet wird.

Mit dem Impfen und den verschiedenen Testmöglichkeiten ergänzend zu den Masken gibt es jetzt aber bessere Mittel als die strikte, allgemeine, die Lebensführung schwer beeinträchtigende Vermeidung von Kontakten. Das heißt, die Freiheitsbeschränkungen können schrittweise zurückgenommen werden. Und grundsätzlich ist in Erinnerung zu rufen, dass die Regierung grundrechtsschonendere Mittel der Pandemiebekämpfung flächendeckend einsetzen muss, sobald diese jeweils zur Verfügung stehen.

Insgesamt werden die Freiheitsrechte, auf denen unsere offene Gesellschaft und die Demokratie beruhen, zu wenig wertgeschätzt. Die Grundrechte sind als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte des Einzelnen verbürgt, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zwar befristet eingeschränkt werden dürfen, aber dem Staat nicht einseitig zur Verfügung stehen. Wenn die Beschränkungen zurückgenommen werden können, weil die Gesundheit anderer nicht mehr gefährdet ist, handelt es sich dabei nicht um eine Vergabe von Privilegien, sondern um eine klare, selbstverständliche rechtliche Verpflichtung. Die Grundrechte können nicht in Quarantäne geschickt werden.

Unvorstellbar war es bisher auch, dass derart massive Grundrechtsbeschränkungen weitestgehend allein von der Exekutive entschieden werden – also den Regierungen oder einzelnen Ministern. Seit Beginn der Krise wird Deutschland nach Änderungen der Infektionsschutzgesetze per Rechtsverordnungen regiert. Diese sind gemäß Gewaltenteilung gerade nicht für tiefe Grundrechtseingriffe vorgesehen. Je länger die Krise dauert und je intensiver die Grundrechtsbeschränkungen damit werden, desto dringlicher muss der Gesetzgeber – das Parlament – klare Rechtsgrundlagen schaffen.

Die Regierung darf nicht vergessen, dass die Menschen in Deutschland freie Bürgerinnen und Bürger sind, keine Untertanen.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Das heißt: Das Parlament muss wieder stärker beteiligt werden. Zum Beispiel im Zusammenhang mit der Impfung geht es gerade für ältere, schwächere und erkrankte Menschen oft um Leben oder Tod. Die Priorisierung und die notwendige Flexibilität beim Impfen mit Restbeständen gehören deshalb in die Entscheidung derer, die die Bevölkerung vertreten: der Abgeordneten im Parlament. Gegen Schaltkonferenzen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zur gegenseitigen Abstimmung ist nichts einzuwenden, aber ein in der Verfassung vorgesehenes Entscheidungsgremium mit Kompetenzen sind diese Runden nicht. Es genügt auch keineswegs, das Parlament je nach Stimmungslage mal eben nebenbei zu informieren.

Mit diesem Missstand werden sich die Gerichte noch zu beschäftigen haben. Seit Beginn der Pandemie sind über 10 000 Verfahren anhängig und mehr als 430 Entscheidungen getroffen worden. Die Justiz gerät an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Viele Anträge wurden in Eilentscheidungen abgelehnt. Vom Bundesverfassungsgericht indes gibt es noch keine endgültige Bewertung, ob das Handeln der Exekutive verfassungskonform ist. Aber immer wieder wird in Entscheidungen auch auf unklare und unbestimmte Rechtsgrundlagen hingewiesen. Zum Beispiel hat sich die Formulierung aus § 28a des Infektionsschutzgesetzes als in der Praxis nicht handhabbar erwiesen, in der es um eine „breit angelegte“ oder „umfassende“ Schutzmaßnahme geht. Die Gerichte werden auch darüber zu entscheiden haben, ob in bestimmten Branchen nahezu ein Jahr andauernde Betriebsschließungen und Berufsausübungsverbote ohne gesetzliche Ausgleichs- und Entschädigungsregelung zulässig sein können.

Die Regierung darf nicht vergessen, dass die Menschen in Deutschland freie Bürgerinnen und Bürger sind, keine Untertanen. Und jede Bürgerin und jeder Bürger möge sich des Wertes der Freiheit bewusst sein, verbunden mit der Verantwortung für das Gemeinwesen. Wir sollten unsere mühsam erkämpften Rechte nicht zugunsten eines paternalistischen Fürsorgestaats aufgeben.