Streichung §219a
Dr.
Maren
Jasper-Winter
Rechtlich unsicher
Seit Jahren wird über den Paragrafen 219a diskutiert, nun ist er Geschichte: Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag die Abschaffung des Paragrafen beschlossen. Er regelte bisher das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben, was die Versorgung von Frauen verschlechterte. Ärztinnen und Ärzte können jetzt ohne Angst vor Strafverfolgung Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen.