Armenien
Armenien ratifiziert das Rom-Statut

Das armenische Parlament hat das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert. Das ist nicht nur ein Bekenntnis zum Völkerstrafrecht, sondern eine Abkehr von Russland.
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Armenien ratifiziert Vertrag über Internationalen Strafgerichtshof

© picture alliance/dpa/TASS | Stanislav Krasilnikov

Vor einer Woche gab der Rechtsausschuss des armenischen Parlaments sein grünes Licht für die Ratifizierung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Premierminister Nikol Pashinyan hatte die Ratifizierungspläne zuvor bekräftigt, als er Moskau für die jüngste Militäroffensive Aserbaidschans in Berg-Karabach verantwortlich machte. Er warf der russischen Regierung vor, Armenien in eine russische Provinz verwandeln zu wollen. Seiner Ansicht nach würde die Ratifizierung des Römischen Statuts dazu beitragen, die Unabhängigkeit Armeniens zu sichern.

Offiziell wird die Ratifizierung vor allem damit begründet, Aserbaidschan für seine internationalen Verbrechen gegenüber der armenischen Bevölkerung besonders in Berg-Karabach zur Rechenschaft ziehen zu wollen. Weitere aserbaidschanische Angriffe auf Armenien sollen verhindert werden. Oppositionspolitiker und andere Kritiker entgegnen, dass der eigentliche Zweck der Vertragsratifizierung sei, einen Keil zwischen Russland und Armenien zu treiben und im Westen zu punkten.

Das Römische Statut verpflichtet die armenischen Behörden völkerrechtlich dazu, Putin zu verhaften und an das Den Haager Tribunal auszuliefern, sollte er Armenien besuchen. Gezielt nutzen Kritiker der Ratifizierung die Stimmung im Land aus und versuchen jetzt schon den Weg für politische Auswege vorzubereiten und die Immunität von Staatsoberhäuptern als Begründung vorzuschieben.

Auch Yeghishe Kirakosyan, der die armenische Regierung in internationalen Rechtsgremien vertritt, behauptete, Putin und andere Staatsoberhäupter hätten Immunität vor einer Verhaftung und das Römische Statut erlaube es Ländern, bilaterale Abkommen zu unterzeichnen, um Haftbefehle des IStGH zu ignorieren. Jerewan hat Moskau sogar im April angeboten, ein solches Abkommen zu unterzeichnen, doch die russische Seite hat auf den Vorschlag nicht reagiert. Vor dem IStGH verhindert ein politisches Mandat die strafrechtliche Verantwortung jedoch nicht. Der im März erlassene Haftbefehl gegen Putin müsste auch in Armenien vollstreckt werden. Damit ist die bisherige Nähe Armeniens zu Russland, das Armenien nicht gegen die Angriffe Aserbeidschans geschützt hat, vorbei.

Russlands Reaktion auf den wichtigen völkerrechtlichen Schritt Armeniens sollte an diesem Tag ignoriert werden. Heute gilt es, Armenien in der der völkerstrafrechtlichen Gemeinschaft willkommen zu heißen. Bei seiner internen Aufklärungsarbeit gegen Kritiker und der völkerstrafrechtlichen Ausbildung junger Juristen und Juristinnen muss Armenien unterstützt werden.