Strategiepapier
10 Jahre ASEAN-Menschenrechtserklärung
Die ASEAN-Menschenrechtserklärung (AHRD) wurde mit dem Ziel verfasst, die Menschenrechte innerhalb des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) zu fördern und zu schützen. Ihre Wirkung und Effektivität haben sich jedoch als begrenzt erwiesen, was die anhaltenden Herausforderungen der ASEAN bei der Priorisierung und Behandlung von Menschenrechtsbelangen verdeutlicht. Dieses Papier, verfasst von Edmund Bon Tai Soon und Umavathni Vathanaganthan, enthält eine umfassende Analyse der Entwicklung und Umsetzung der AHRD sowie ihre Rolle bei der Gestaltung des Menschenrechtsdiskurses innerhalb von ASEAN.
Die historische Grundlage des "ASEAN-Wegs", der die Nichteinmischung zwischen den Mitgliedsstaaten betont, hat den Fortschritt der Menschenrechte innerhalb der Region erheblich behindert. Der Ansatz hat dazu geführt, dass die Mitgliedsstaaten Menschensverletzungen nicht kritisieren.
Die frühen Bemühungen um die Einrichtung von Menschenrechtsmechanismen innerhalb der ASEAN gipfelten in der Gründung der ASEAN Intergovernmental Commission on Human Rights (AICHR) und der nachfolgenden AHRD. Die Rolle der AICHR bestand jedoch in erster Linie in der Förderung der Menschenrechte und nicht in der Bereitstellung von Schutzmechanismen. Das Fehlen von Ermittlungsbefugnissen und Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht haben ihre Fähigkeit eingeschränkt, gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Der Prozess der Ausarbeitung des AHRD war von Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten geprägt, was zu einem endgültigen Dokument mit verwässerten Bestimmungen führte.
Die Auswirkungen des AHRD bei der Bewältigung dringender Menschenrechtskrisen wie der Rohingya-Krise und dem Militärputsch in Myanmar waren minimal. Die Erklärung diente als gemeinsamer Rahmen für die Erörterung von Menschenrechten und ermöglichte ein gewisses Engagement. Aber ihren Grenzen in Verbindung mit den Schwächen der AICHR haben Gewährleistung eines sinnvollen Menschenrechtsschutzes untergraben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die AHRD zwar eine Plattform für Menschenrechtsdiskurs geboten und Engagement erleichtert hat. Aber die bescheidene Wirkung der Erklärung unterstreicht eher die anhaltenden Herausforderungen der ASEAN bei der Priorisierung von Menschenrechten. Diese Unzulänglichkeiten stellen die Relevanz der AHRD in Frage.
Die Veröffentlichung ist auch auf Englisch erhältlich.
Über die Autoren
Edmund Bon Tai Soon ist seit mehr als 25 Jahren als Rechtsanwalt in Malaysia tätig. Er vertrat Malaysia von 2016 bis 2018 in der ASEANMenschenrechtskommission (AICHR) und ist derzeit Vorsitzender der nationalen Arbeitsgruppe Malaysias für einen ASEANMenschenrechtsmechanismus. Darüber hinaus ist er Mitbegründer zweier zivilgesellschaftlicher Organisationen, des Malaysian Centre for Constitutionalism & Human Rights (MCCHR) und des Collective of Applied Law & Legal Realism (CALR). Edmund promoviert derzeit im Bereich Menschenrechte und Frieden am Institute of Human Rights and Peace Studies (IHRP) der MahidolUniversität in Thailand. Er hat einen Master-Abschluss in internationalem Menschenrechtsrecht von der Universität Oxford, Vereinigtes Königreich
Umavathni Vathanaganthan ist Collective Operating Officer bei Collective of Applied Law and Legal Realism (CALR), einer gemeinnützigen Organisation in Malaysia, die sich auf Wirtschaft und Menschenrechte sowie auf die ASEAN-Menschenrechtsarbeit konzentriert. Sie hat einen Bachelor of Social Science in Internationalen Studien von der University of Malaysia Sarawak (UNIMAS) und einen Master of Arts in Menschenrechten von der University of Manchester, Vereinigtes Königreich. Zu ihrem beruflichen Werdegang gehören Tätigkeiten im ASEANMalaysia National Secretariat (AMNS), im Außenministerium Malaysias und bei der Women's Aid Organisation (WAO). Umavathnis Expertisen sind Außenpolitik sowie Menschenrechten in Südostasien. Sie engagiert sich durch ihre Mitarbeit in der Arbeitsgruppe für einen ASEAN-Menschenrechtsmechanismus (WGAHRM).