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Fall Lübcke
"Das kann und darf Verfassungsschutzbehörden nicht passieren"

Lübcke

Das Konterfei von Walter Lübcke ist hinter einem Bundeswehrsoldaten am Sarg bei einem Trauergottesdienst in der Martinskirche zu sehen.

© picture alliance/dpa

Heute beginnt der Prozess im Mordfall Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. In diesem Zusammenhang tauchen mehr und mehr strukturelle Defizite bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus auf. Es sei unstrittig, dass der hessische Verfassungsschutz in Bezug auf die Gefährlichkeit des Tatverdächtigen zu einer Fehleinschätzung gekommen sei, sagte Leutheusser-Schnarrenberger im SWR. 

 

Das Interview wurde am 16. Juni im SWR ausgestrahlt und ist hier zu finden.