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Datenschutz
"Datensammlungswut ist noch lange nicht auf dem Höhepunkt"

Bürger müssen informationelle Selbstbestimmung zurückerhalten, fordert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Der US-amerikanische Whistleblower Edward Snowden, der sich derzeit im Exil in Russland aufhält, ist medial präsent wie lange nicht: Er präsentiert seine Memoiren, in der er die grundlegende Botschaft seines Handelns und Wirkens nicht müde wird zu betonen: Die Bürger müssen endlich ihre informationelle Selbstbestimmung zurückerhalten.

Zeitgleich zieht ein Skandal durch Deutschland, der wieder einmal belegt, dass Edward Snowden mit seiner Botschaft völlig recht hat. Im Skandal um ungeschützte Patientendaten, aufgedeckt von den Investigativjournalisten um „report München“, „ProPublica“ und den „Bayerischen Rundfunk“, sind deutschlandweit Tausende und weltweit Millionen Gesundheitsinformationen von Patienten offen im Netz verfügbar gewesen. Ein solcher Umgang mit in höchstem Maße vertrauenswürdigen Informationen ist mehr als nur eine Panne: Er reiht sich ein, in eine ununterbrochene Kette von Datenmissbräuchen in den letzten Jahren:

  • 2014 beeinflusste das Datenanalyse-Unternehmen Cambridge Analytica den US-Präsidentschaftswahlkampf durch die missbräuchliche Verwendung von Millionen personenbezogener Datensätze für Facebook Wahlwerbung. 
  • Die Datenkraken Facebook und Google werden regelmäßig für ihren unerlaubten Umgang mit Kundendaten kritisiert und zu Strafzahlungen verurteilt – ganz abgesehen vom Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung, der sie bereits viele Milliarden Dollar kostete.
  • Erst kürzlich wurde die Videoplattform YouTube zu einer Millionenstrafe verurteilt, weil sie in großem Stile Daten von Kindern sammelte und nutzte.

Das Erschreckende daran ist jedoch, dass sich die Datensammlungswut nicht etwa auf ihrem Höhepunkt befindet, denn dieser ist noch längst nicht erreicht. Durch die rasant ansteigende Nutzung des Internets der Dinge (IoT), mit der das Nutzererlebnis – vermeintlich – verbessert werden soll, werden Daten immer wertvoller – und die Methoden zur Sammlung dieser digitalen Schätze immer kritischer. Umso wichtiger ist es daher, die jüngsten Skandale als Weckruf zu verstehen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Die Bürger sind trotz der unverzichtbaren Datenschutzgrundverordnung kaum in der Lage, ihre Rechte durchzusetzen. Die informationelle Selbstbestimmung kann mit Einwilligung und Auskunftsanspruch nicht einmal ansatzweise vollständig ausgelebt werden. Auf die marktbeherrschenden Konzerne ist dabei erst recht kein Verlass: Durch ihre marktschreierischen Anpreisungen der vermeintlich großen Vorzüge datengestützter Anwendungen im täglichen Leben, können und werden die meisten Nutzer die Folgen für ihre Persönlichkeitsrechte nicht sehen wollen oder für nicht relevant halten. Lediglich Skandale wie sie in erschreckender Regelmäßigkeit vorkommen, sorgen für kurzzeitige Aufmerksamkeit.

Ein Einlenken der Konzerne oder eine konsequente Rechtsdurchsetzung durch die Bürgerinnen und Bürger ist also unrealistisch. Umso wichtiger ist es, dass die Politik nicht länger als kritisierender und gänzlich machtloser Statist agiert, sondern die persönliche Datenhoheit als eine Grundlage unserer Selbstbestimmung und Entfaltung im 21. Jahrhundert erkennt. Der Datenschutz muss zu einem scharfen Schwert im Kampf gegen den Missbrauch, die bestehenden Regelungen konsequent umgesetzt werden – notfalls mit gesetzlichen Spezifizierungen. Das gilt nicht nur für die Datenportabilität, also den Wechsel des digitalen Anbieters, weg von den dominierenden Datenkraken hin zu kleineren Anbietern bei gleichzeitiger Mitnahme der eigenen Daten. Das gilt auch für den technischen Datenschutz, für die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und nicht zuletzt für die Rechte der Bürger auf Zugang zu ihren Daten bei den einzelnen Anbietern.

Hinzu kommen logistische Probleme: Oftmals sind die notwendigen Vorschriften und Gesetze längst vorhanden, es fehlt jedoch schlicht das notwendige Personal, um diese durchsetzen zu können. In Datenmissbrauchsverfahren geht es um Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes, also um Zahlungen in Milliardenhöhe. Es sind zähe und langwierige Verfahren, da Unternehmen wie Facebook und Google in Rechtsverfahren geübt und bis an die Zähne mit finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet sind.

Doch nicht nur die Konzerne, auch der Staat kann in Sachen Daten keinesfalls als leuchtendes Beispiel gelten: Bereits 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht das IT-Datengrundrecht geschaffen, um den Staat zur Schaffung einer sicheren Dateninfrastruktur zu verpflichten, für die der Bürger nicht sorgen kann. Schließlich müssen auch die allgemeinen Sicherheitsanforderungen von Unternehmen eingehalten werden. Das mag selbstverständlich sein, die Umsetzung ist jedoch mehr als zweifelhaft, wie der jüngste Patientendaten-Skandal belegt. Selbst grundlegende Schritte zur Datensicherheit wie der Passwortschutz werden schlicht vergessen. Neben der konsequenten Durchsetzung des Datenschutzrechts muss also auch die Sicherheit der Dateninfrastruktur deutlich verbessert werden. Das gilt insbesondere für so kritische Bereiche wie das Gesundheitswesen, Verkehr (Stichwort: autonomes Fahren) und im Finanzsektor. 

Am Ende kommt es jedoch nicht nur auf den Staat, sondern auch auf den Bürger selbst an: Um seine Privatsphäre, die Freiheit der Entscheidung und seine Selbstbestimmung zu schützen, muss er für einen sensiblen Umgang mit den eigenen Daten befähigt werden. Nur ein mündiger Bürger kann die Konsequenzen seines digitalen Fußabdrucks verstehen und entsprechend handeln. Es ist vor diesem Hintergrund erschreckend, dass 70 Jahre nach der Einführung unserer Grundrechte, laut einer Studie 20 Prozent der jungen Menschen ein „Social Credit“-System, wie es derzeit in der Volksrepublik China erprobt wird, auch für unsere Gesellschaft vorstellen können. Zur Erinnerung: Ein soziales Kreditsystem bewertet das Verhalten der Bürger positiv oder negativ und belohnt oder bestraft entsprechend. Dass der Staat selbst dieses Verhalten als positiv oder negativ einstuft und somit schlussendlich vorgibt, ist, dass es ein lückenloses Überwachungssystem braucht und dass der Bürger nicht mehr als Souverän, sondern als Untertan verstanden wird, ist von der Vorstellungskraft der jungen Menschen wohl nicht erfasst worden. Ein Armutszeugnis für unsere Erziehung und Bildung im 21. Jahrhundert und vor dem Hintergrund der alle Lebensbereiche umfassenden Digitalisierung.

Vor 70 Jahren sind zwei visionäre Schriften veröffentlicht worden, deren Botschaften heute aktueller denn je sind: Das Grundgesetz und die darin verankerten Grundrechte wurden verabschiedet und George Orwells dystopischer Roman „1984“ veröffentlicht. Welche Ironie, dass es nur einige Jahrzehnte später einen Trend hin zum Bedrückenderen der beiden Werke gibt.