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Bürgerrechte
Die geplanten Diesel-Kontrollen folgen einem bekannten und bedenklichen Muster

Die Bundesregierung will erneut eine Rechtsgrundlage für massenhaftes Datensammeln schaffen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

© Tobias Koch

Ob Berlin, Bonn, Essen oder Frankfurt – in bald allen größeren deutschen Städten greifen spätestens ab 2019 Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge. Völlig unklar war bisher, wie diese Fahrverbote zum Wohle der Luftreinheit in die Praxis umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat sich nun entschieden: Sie will in den Fahrverbotszonen ganz einfach alle Fahrzeuge und deren Kennzeichen elektronisch erfassen und kontrollieren.

Der nun vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kameras Bilder von Fahrzeug (ob Diesel oder nicht), Nummernschild und Fahrer erstellen und diese mit dem Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abgleichen. Liegt ein Verstoß vor, können die Daten bis zu sechs Monate gespeichert werden.

Die Regierung will schon wieder eine Rechtsgrundlage für massenhaftes und anlassloses Datensammeln schaffen – diesmal im Straßenverkehrsrecht. Besonders erschreckend ist, dass es diesmal lediglich um die Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten und die Verhängung von Bußgeldern (in Höhe von circa 25 bis 80 Euro) geht. Das ist völlig unverhältnismäßig. Man schießt mit den berühmten Kanonen auf Spatzen.

Zudem entscheidet sich die Bundesregierung für ein auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht unproblematisches Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht schuf 2008 sehr strenge Vorgaben und beschäftigt sich hiermit gegenwärtig noch im Rahmen mehrerer anhängiger Beschwerden.


Warum also wartet man die Entscheidung aus Karlsruhe nicht erst einmal ab und schreibt stattdessen ein Gesetz, das so nicht Bestand haben kann? Prompt hagelte es auch Kritik aus dem Bundesrat, der den Gesetzesentwurf aus ebenjenen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken nun klar abgelehnt hat.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier der aktuelle Anlass der Dieselfahrverbote eilig genutzt werden soll, um eine weitere Rechtsgrundlage zur Überwachung zu schaffen. Denn eines ist klar: Werden Daten an einer Stelle gesammelt, so werden sie irgendwann auch an ganz anderer Stelle genutzt. Das Muster ist bekannt. Durch die Hintertür darf es nicht in den Überwachungsstaat gehen.

 

Dieser Artikel erschien erstmals am 17. Dezember 2018 im Handelsblatt. Autorin: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. © Handelsblatt GmbH. Alle Rechte vorbehalten.