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Gesetzesänderungen
Folge 3: „Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit“

Gesetzesänderungen, die wir Frauen verdanken
Haushalt

Heute erscheint es vollkommen absurd, aber im Bürgerlichen Gesetzbuch stand bis 1977, dass Frauen allein für den Haushalt verantwortlich sind. Berufstätig durften sie nur dann sein, wenn der Job mit ihren Pflichten in Ehe und Familie zu vereinbaren war. Dass das Gesetz geändert wurde, war ein Meilenstein für Frauenrechte. Und trotzdem leisten Frauen noch heute im Haushalt viel mehr als Männer. Aber der Reihe nach.

Wie kam es dazu, dass das Gesetz geändert wurde?

Schon 1970 legte eine Sachverständigenkommission Vorschläge zu einer umfassenden Reform des Ehe- und Familienrechts vor. Darunter sollte auch §1356 BGB sein, der die Arbeitsteilung unter Eheleuten regelt. Da jedoch der Bundestag 1972 vorzeitig aufgelöst wurde, kam es erst 1973 zu Beratungen über den ersten Entwurf. Bis 1976 wurde diskutiert, dann, am 14. Juni 1976, schließlich das neue Gesetz verkündet. Am 1. Juli 1977 trat es dann endlich in Kraft. Seitdem spricht man von einem „paritätischen Ehemodell“.

Das hat sich geändert:

In der Originalfassung des §1356 von 1896 war die Frau nicht nur „verpflichtet, das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten“, sondern auch „im Geschäfte des Mannes zu arbeiten“ –  zumindest „so weit eine solche Tätigkeit nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, üblich ist“. Hieß im Klartext: Die Frau hatte nicht nur den Haushalt zu schmeißen, sondern auch noch im Betrieb des Mannes zu schuften, sofern es denn einen gab.

Ab 1958 kam mit der Neufassung des Paragrafen wenigstens eine kleine Verbesserung für die Frau: Sie führte den Haushalt zwar immer noch „in eigener Verantwortung“, also alleine. Sie war aber jetzt „berechtigt, erwerbstätig zu sein“. Allerdings nur, „so weit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“ Die Mitarbeit-Klausel gab es nach wie vor, sie galt aber nun für Ehefrau und Ehemann: „Jeder Ehegatte ist verpflichtet, im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten mitzuarbeiten, so weit dies nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, üblich ist.“ De facto bedeutete das Ende der 1950er-Jahre aber in den allermeisten Fällen immer noch, dass die Frau im Betrieb des Mannes mitzuarbeiten hatte. Die umgekehrte Konstellation war höchst ungewöhnlich.

Erst 1977, vor gerade einmal gut 40 Jahren, wurden schließlich auch die Männer an den Herd zitiert. Seit damals heißt es in §1356 BGB: „Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im eigenen Einvernehmen.“ Ob Mann oder Frau hauptsächlich für den Haushalt verantwortlich ist oder die Arbeit aufgeteilt wird, bleibt also jedem Paar selbst überlassen. Aber: „Ist die Haushaltsführung einem der Ehegatten überlassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.“

Beide Ehegatten waren jetzt uneingeschränkt berechtigt, erwerbstätig zu sein. Einzige Bedingung: „Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen.“

Welche Frau war für die Gesetzesänderung besonders wichtig?

Liselotte Funcke, FDP-Politikerin und von 1969 bis 1979 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, kämpfte beharrlich für die Überwindung emanzipatorischer Defizite.

Wichtig zu wissen:

Nach heutigem Wissenstand gab es keine Gerichtsverfahren, bei denen ein Gatte die Kündigung des Arbeitsvertrags seiner Frau auf Grundlage des §1356 gefordert hätte. Welcher Druck hinter den Kulissen ausgeübt wurde, steht auf einem anderen Blatt.

Was hat das Gesetz eigentlich verändert?

Frauen und Männer sind in Deutschland in Sachen Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung seit 1977 formal gleichgestellt. Trotzdem gibt es auch heute noch im beruflichen wie privaten Leben große Geschlechterunterschiede: Es sind mit 75,2 Prozent gegenüber 83,1 Prozent immer noch deutlich weniger Frauen als Männer berufstätig. Und vor allem: Da die Frau meist hauptverantwortlich für die Kinderbetreuung ist, arbeitet in der Altersklasse von 30 bis 54 Jahren momentan jede zweite nur Teilzeit.

Die Folge: Männer verdienen mehr und besetzen über 75 Prozent der Führungspositionen. 2017 kamen Männer auf einen durchschnittlichen Stundenlohn von 21 Euro, während Frauen lediglich 16,59 Euro verdient haben. Das sind ganze 21 Prozent weniger. Und auch im Haushalt ist absolute Gleichberechtigung noch lange nicht selbstverständlich: Der Anteil der Männer, die täglich kochen oder Hausarbeit verrichten, liegt laut Statistischem Bundesamt in Deutschland bei gerade einmal 29 Prozent. Zum Vergleich: Bei den Frauen sind es 72 Prozent.

Was haben wir dem Gesetz heute zu verdanken?

Die Gesetzesänderung war ein Meilenstein für Frauen, aber ein Gesetz ist immer nur ein Baustein. Was es braucht, sind starke Frauen, die jeden Tag aufs Neue für eine faire Aufgabenverteilung in Beruf und Haushalt kämpfen und davon immer mehr Männer überzeugen. Das ist Grundbedingung für Partizipation.