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Bürgerrechte
Psychiatrie: Bundesverfassungsgericht stärkt Menschenwürde

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
"Ein wichtiges Urteil", meint unser Vorstand Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

"Ein wichtiges Urteil", meint unser Vorstand Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

© kickimages / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Patienten dürfen zukünftig in der Psychiatrie nicht mehr ohne richterlichen Beschluss länger fixiert werden. Zu diesem Urteil kam das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dazu unser Vorstand Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: 

"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt Menschen bei extremen psychischen Belastungen ihre Menschenwürde zurück. Die Karlsruher Richter fällen wieder einmal ein wichtiges Urteil. Künftig wird die persönliche Freiheit von Menschen, die in einer Situation nicht entscheidungsfähig und aggressiv sind, besser geschützt. 
Ärzte und Pflegepersonal werden dadurch noch stärker gefordert. Fixierung darf nicht die persönliche Betreuung in einer psychiatrischen Einrichtung ersetzen.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt Menschen bei extremen psychischen Belastungen ihre Menschenwürde zurück. 

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: ab September 2018 stellv. Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Medizinisch indizierte Fixierungen, die das Recht zur freien Bewegung vollkommen aushöhlen, müssen immer durch einen Richter genehmigt werden. Sie sind immer das aller letzte Mittel des Umgangs mit einem Patienten. Nur für sehr kurze Zeit kann ein Arzt künftig diese Fesselung von Menschen anordnen, unter 30 Minuten, wenn es eine anders nicht zu bewältigende Gefahr für andere Menschen gibt.

Leider hat der Gesetzgeber in Bayern vor kurzem ein Psychiatriegesetz verabschiedet, ohne den dringend notwendigen Richtervorbehalt aufzunehmen."