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Frankfurter Auschwitz-Prozess
Wachsam bleiben!

Friedrich-Naumann-Stiftung unterstützt Filmprojekt "Die Ermittlung"
Am 25. Juli kommt der Film „Die Ermittlung“ nach dem gleichnamigen Theaterstück von Peter Weiss in die Kinos.

Am 25. Juli kommt der Film „Die Ermittlung“ nach dem gleichnamigen Theaterstück von Peter Weiss in die Kinos.

© FNF

Im Berliner „Zoo Palast“ erlebte der Kinofilm „Die Ermittlung“ gestern Abend seine Deutschland-Premiere. Der Film basiert auf dem bekannten Bühnenstück gleichen Titels von Peter Weiss und behandelt den Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965. Im Rahmen ihres Themenschwerpunkts „Liberale Demokratie und offene Gesellschaft“ hat die Friedrich-Naumann-Stiftung die Veröffentlichung des Films unterstützt. In ihrem Grußwort zu den Begleitmaterialien zum Film schreibt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Frankfurter Auschwitz-Prozess, der im Jahr 1963 begann, ist ein überaus wichtiges Geschehnis in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Peter Weiss, der damals persönlich im Gerichtssaal anwesend war, hat aus den Verhandlungen des Schwurgerichts ein bedeutsames, gleichermaßen bedrückendes Bühnenstück gemacht. Alexander van Dülmen als Produzent und RP Kahl als Regisseur haben nun die Vorlage von Peter Weiss in einen höchst beeindruckenden, gleichzeitig anstrengenden und streckenweise schwer zu ertragenden Film umgesetzt. Den Verantwortlichen ist zu danken, dass sie das schwierige Thema des Umgangs mit den Verbrechen der NS-Diktatur in der deutschen Nachkriegsgesellschaft erneut ins öffentliche Bewusstsein bringen. Sehr gern haben wir als Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit das Projekt im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützt!

Der Film, wie auch das zugrundeliegende Bühnenstück, zeigt zwei Hauptprobleme des damaligen Umgangs mit den Verbrechen der Nationalsozialisten in Auschwitz und den anderen Konzentrations- und Vernichtungslagern. Zum einen wurde eine strafrechtliche Aufarbeitung der Taten durch eine unklare Rechtslage dahingehend erschwert, dass zunächst geklärt werden musste, welches Recht überhaupt angewendet werden konnte – was dazu führte, dass eine Verurteilung nur für Täter möglich war, denen man eine Mordbeteiligung unmittelbar nachweisen konnte. Was das bedeutete, wird im Film bei der Argumentationslinie des Verteidigers mehrfach deutlich, die nicht nur den Ankläger damals, sondern auch den Zuschauer heute empört und entsetzt.

Zum anderen spiegeln viele der Aussagen der Angeklagten eine gesellschaftliche Stimmung in Deutschland wieder, die noch in den 60er Jahren durchaus verbreitet war. Ein Angeklagter drückt sie, ganz am Schluss des Stücks und des Films, so aus:

„Wir alle / das möchte ich nochmals betonen / haben nichts als unsere Schuldigkeit getan / selbst wenn es uns oft schwer fiel / und wenn wir daran verzweifeln wollten / Heute / da unsere Nation sich wieder / zu einer führenden Stellung / emporgearbeitet hat / sollten wir uns mit anderen Dingen befassen / als mit Vorwürfen / die längst als verjährt / angesehen werden müßten“ Der Autor vermerkt dazu als Reaktion im Gerichtssaal: „Laute Zustimmung vonseiten der Angeklagten.“ Es steht zu befürchten, dass dies nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch in der in weiten Teilen vom Wirtschaftswunder satten deutschen Gesellschaft damals so gesehen wurde. Und auch heute würden manche die Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten ja gern als überwundene und fast schon bedeutungslose Episode der deutschen Geschichte kleinreden.

Das dürfen wir nicht zulassen! Der Kampf gegen Antisemitismus, Judenhass und Fremdenfeindlichkeit, der Kampf für eine demokratische, offene und tolerante Gesellschaft und für einen fairen und funktionierenden Rechtsstaat mit umfassenden und gesicherten Bürgerrechten ist heute ebenso wichtig wie nach der Überwindung der Nazi-Herrschaft. Die Aufgabe zu verhindern, dass es in unserem Land jemals wieder zu solch barbarischen Verhältnissen kommt, für die „Auschwitz“ symbolhaft steht, liegt bei uns allen. Die Beklommenheit und der Schmerz, ja die Abscheu und die Wut, die der Film „Die Ermittlung“ hinterlässt, können uns dabei helfen, sprichwörtlich wach, und damit auch wachsam zu bleiben. Die Freiheit ist noch nicht gewonnen!

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist Bundesjustizministerin a.D., stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit sowie Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen.

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