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Reshape Europe
David oder Goliath? Amazons Klage gegen die EU

Amazon
© picture alliance / imageBROKER | Stefan Ziese

Das Unternehmen Amazon klagt gegen die EU. Genauer gesagt klagt es dagegen, dass die EU Amazon als große und systemrelevante Online-Plattform klassifiziert. Somit möchte es sich vor Regeln des Digital Sevices Act (DSA) der EU schützen. Der DSA zielt darauf ab, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer geschützt sind. Zudem sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen unterschiedlicher Größe gelten. Besondere Pflichten kommen dabei sogenannten Very Large Online Platforms (VLOP) zu. Dies sind Plattformen, die 10% der europäischen Bevölkerung, also 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer, erreichen. Darunter sind die üblichen Verdächtigen wie Twitter, Facebook und TikTok, aber eben auch Plattformen wie Zalando und Amazon. Sie gelten als systemrelevant für die Gesellschaft und müssen, um systemische Risiken zu reduzieren, besondere Auflagen erfüllen. Diese beinhalten zum Beispiel ein stärkeres Vorgehen gegen Desinformation und höhere Transparenzpflichten. Für Amazon und Zalando besonders relevant sind jedoch die Pflichten von VLOPs, um gegen die Einfuhr illegaler Produkte vorzugehen, sowie das Verbot von Werbung, die sich an Kinder richtet. Auch muss es eine Opt-out Möglichkeit für algorithmisch gestaltete Empfehlungen geben und regelmäßige Risikoeinschätzungen über negative Auswirkungen der Plattform auf die psychische Gesundheit von minderjährigen Nutzerinnen und Nutzern. Wer den Auflagen nicht nachkommt, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes rechnen.

Amazon sieht sich nicht als VLOP. Es sei kein Online Marktplatz, sondern Einzelhändler und klagt durch die „lästigen administrativen Verpflichtungen“  des DSA im Vergleich zu anderen Online-Einzelhändlern benachteiligt zu werden. Auch Zalando wehrt sich gegen die Einstufung als VLOP. Die Klagen setzten die Verpflichtungen des DSA jedoch nicht aus. Mit der Höhe der Strafen, ist davon auszugehen, dass sowohl Amazon als auch Zalando sich an den DSA halten werden. Zumindest so lange ihre Klagen anhängig sind.

Was der DSA für Europa bedeutet, erklären Prof. Dr. Henrike Weiden, Professorin für Wirtschaftsprivatrecht und für das Recht der Digitalisierung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, und Katja Muñoz, Research Fellow im Zentrum für Geopolitik, Geoökonomie und Technologie bei der DGAP, im Reshape Europe Podcast der FNF:

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Lesen Sie unsere Publikation zum Digital Services Act:

Podcast RESHAPE EUROPE

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