Entführung aus Tiflis?
Reicht Bakus Arm ungehindert bis ins vermeintlich sichere Tiflis und geschah die Entführung Afgan Mukhtarlis am Abend des 29. Mai in Kenntnis, Zusammenarbeit oder Duldung georgischer Stellen? Afgan Mukhtarli lebte seit zwei Jahren im georgischen Exil aus Angst vor Verfolgung in seinem Heimatland. Er soll über einen möglichen Korruptionsskandal um den aserbaidschanischen Präsidenten recherchiert haben.
Der schöne Schein
Als vor einigen Wochen mit dem „Großen Preis von Aserbaidschan“ der Formel-1-Zirkus in Baku Station machte, hat die PR-Maschinerie des aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew mal wieder (fast) perfekt funktioniert. Das Rennen auf dem Stadtkurs von Baku vor malerischer Kulisse von Altstadt und Kaspischem Meer lieferte 51 Runden lang den TV-Zuschauern rund um den Globus die schönsten Bilder. Als dann der Australier Daniel Ricciardo als erster das Ziel erreichte, ließ es sich der Präsident auch nicht nehmen, mit zufriedener Miene die Siegerehrung vorzunehmen, flankiert von Gattin Mehriban, zugleich Vizepräsidentin des Landes.
Seit vergangenem Jahr gastiert die Formel 1 in Aserbaidschan, 2016 geografisch noch etwas abenteuerlich als „Großer Preis von Europa“ bezeichnet. Wie auch schon beim Eurovision Song Contest 2012, den Europaspielen 2015 und als Austragungsort von drei Gruppenspielen der Fußball-EM 2020 versucht Alijew mit internationalen Großereignissen das ramponierte Image seines Landes aufzuhübschen. Und dies ist gekennzeichnet von Clanwirtschaft, Korruption, manipulierten Wahlen, Unterdrückung jeglicher Opposition, Verletzung von Menschenrechten sowie keinerlei Presse- und Meinungsfreiheit.
Als „bester Grand Prix des Jahres“ bezeichnete eine große deutsche Motorzeitschrift das diesjährige Formel-1-Spektakel in Baku und der in Deutschland übertragende Privatsender RTL konnte mit knapp sechs Millionen Zuschauern einen Spitzenwert verzeichnen. Da fällt es auch kaum ins Gewicht, dass RTL seine Übertragung vorzeitig abbrechen musste, da Medienberichten zufolge ein LKW im benachbarten Georgien einen Schaltkasten rammte und die Sendung durch ein gekapptes Glasfaserkabel nicht fortgesetzt werde konnte.
Der Fall Afgan Mukhtarli
Ein anderes Ereignis im Nachbarland hingegen sorgte in den letzten Wochen für bedeutend mehr Aufmerksamkeit und beschäftigte auch das Europäische Parlament: Das Verschwinden des aserbaidschanischen Journalisten Afgan Mukhtarli aus der georgischen Hauptstadt Tiflis. Afgan Mukhtarli lebte seit zwei Jahren im georgischen Exil aus Angst vor Verfolgung in seinem Heimatland. Er soll über einen möglichen Korruptionsskandal um den aserbaidschanischen Präsidenten recherchiert haben. Seinem Anwalt zufolge, wurde er am Abend des 29. Mai gegen 19 Uhr in der Nähe seines Wohnhauses im Zentrum von Tiflis entführt. Zuvor hatte er sich mit einem Bekannten in einem Café getroffen und befand sich auf dem Heimweg. Von unterwegs telefonierte er mit seiner Frau und fragte, ob er noch ein Brot mitbringen solle. Als er in der Nähe seines Hauses war, hielt ein Auto neben ihm und insgesamt vier Personen zwangen ihn einzusteigen. Drei von ihnen sollen Uniformen getragen haben. Im Auto sei er dann geschlagen und mit Handschellen gefesselt und ihm ein Sack über den Kopf gestülpt worden. Die Personen sollen Georgisch gesprochen haben. Nach einem Wechsel des Autos, in dem dann Aserbaidschanisch gesprochen wurde, fand er sich schließlich auf aserbaidschanischem Territorium hinter der Grenze wieder, von wo aus er am nächsten Tag nach Baku gebracht worden sei. In Baku angekommen wurde gegen ihn Anklage erhoben. Die Vorwürfe: illegaler Grenzübertritt, Bargeldschmuggel und andere Delikte.
Man kann sich schon die Frage stellen: Warum sollte ein vor Verfolgung ins georgische Exil geflohener Investigativ-Journalist ohne Papiere mit mehreren Tausend Euro illegal die Grenze überqueren sollen und wollen? Interessanter allerdings die Frage, wie jemand am helllichten Tage aus dem Zentrum von Tiflis verschwinden konnte. Seither ermitteln die georgischen Behörden intensivst, jedoch bisher ohne Ergebnisse bekannt zu geben, was schon etwas merkwürdig anmutet, da in anderen Fällen recht schnell Ermittlungsergebnisse garniert mit Aufnahmen von Überwachungskameras medienwirksam präsentiert werden. Man wolle die komplette Untersuchung abwarten und keine Zwischenergebnisse veröffentlichen, verkündete der stellvertretende Innenminister Shalva Khutsishvili.
Auch wenn bisher unklar ist, ob georgische oder aserbaidschanische Sicherheitskräfte in diesen Fall verstrickt sind, stellt sich auch die Frage, ob Bakus Arm ungehindert bis ins vermeintlich sichere Tiflis reicht und es mehren sich Spekulation, ob dies in Kenntnis, Zusammenarbeit oder Duldung mit georgischen Stellen geschah. Nein, sagt neben vielen anderen der georgische Premierminister Giorgi Kvirikashvili: Er selbst wolle „ohne jede Einschränkung davon ausgehen, dass eine Beteiligung von georgischen Behörden an der Entführung Mukhtarlis ausgeschlossen werden könne“. Eine andere Sichtweise verkündete der aserbaidschanische Parlamentsabgeordnete der Regierungspartei, Elman Nasirov: Die Verhaftung von Afgan Mukhtarli sei das Ergebnis einer gemeinsamen Aktion von aserbaidschanischen und georgischen Spezialkräften. Die Dementis folgten prompt – ein bitterer Beigeschmack bleibt.
Es kann schon als ein kleines Erdbeben bezeichnet werden, das dieser Fall in den europäischen Hauptstädten, im Europaparlament und in Washington auslöste. Auch die in der Vergangenheit mit öffentlichen Stellungnahmen recht zurückhaltend agierende Deutsche Botschaft meldete sich zu Wort: Der Fall von Afgan Mukhtarli verursache Bedenken nicht nur in der georgischen Gesellschaft, sondern auch in unseren Hauptstädten, so die Deutsche Botschafterin in Georgien, Dr. Heike Peitsch am 2. Juni, und fährt fort: „Wir fordern die Regierung von Georgien auf, die Untersuchungen fortzusetzen und genau festzustellen, was passiert ist.“ In einer weiteren Stellungnahme zitieren die georgischen Medien erneut die Deutsche Botschafterin am 18. Juni: „Georgien hat sich dem Weg der Demokratie und dem Schutz der Menschenrechte verpflichtet. Der Fall entspricht nicht den Standards. Unsere Regierung, die Botschaft und die Zivilgesellschaft verfolgen die Prozesse sehr genau.“
Resolution im Europäischen Parlament
Am 15. Juni verabschiedete schließlich das Europäische Parlament eine Resolution zum Fall Afgan Mukhtarli. In dieser drückt das Europäische Parlament seine ernste Besorgnis über das Verschwinden des Journalisten aus. Es fordert die georgischen Behörden nachdrücklich auf, eine rasche, gründliche, transparente und wirksame Untersuchung über das Verschwinden von Mukhtarli aus Georgien und einer möglichen illegalen Entführung nach Aserbaidschan sowie der Vorwürfe von Misshandlung zu gewährleisten und alle Täter vor Gericht zu bringen. Weiterhin wird Aserbaidschan aufgefordert, alle Anklagen gegen Mukhtarli fallen zu lassen, ihn freizulassen und ihm zu erlauben, zurück zu seiner Familie nach Georgien kehren zu können. In der Resolution wird daran erinnert, dass es die Aufgabe der georgischen Behörden sei, allen in Georgien lebenden Drittstaatsangehörigen Schutz oder politisches Asyl zu gewähren, die in ihrem Herkunftsland wegen ihres Einsatzes für Menschenrechte oder politischer Aktivitäten gerichtliche Konsequenzen zu befürchten hätten und erinnert in diesem Zusammenhang an Artikel 3 der europäischen Menschenrechtskonvention, der auch Georgien beigetreten ist. Als „voreingenommenes Dokument mit provokativem Charakter“ und „rechtsungültig“ bezeichnete daraufhin der Sprecher des Außenministeriums Hikmet Hajiyev die Resolution.
Auch auf einem Treffen der Europäischen Liberalen (ALDE) am 3. Juni in Ljubljana verurteilten die Delegierten auf Initiative von Müsavat die Entführung des aserbaidschanischen Journalisten aus Georgien. ALDE bekräftigte die volle Unterstützung für die aserbaidschanische Mitgliedspartei Müsavat und ihrem Vorsitzenden Arif Hajili, der unter den schwierigsten Umständen arbeitet und mutig gegen ein hartes autoritäres System kämpft, um liberale Werte in einem der bedrückendsten Regime Europas zu wahren. Die liberale Partei Müsavat ist eine der wenigen oppositionellen Kräfte, die im Land noch aktiv sind.
Bei einem Treffen des ALDE-Vize-Vorsitzenden Hendrik Bach Mortensen Ende Juni in Tiflis mit allen Partnerparteien der Region konnten zum Fall Afgan Mukhtarli weitere Informationen ausgetauscht werden. Außerdem traf Arif Hajili die Ehefrau von Afgan Mukhtarli, den er seit langem kennt.
Klare Einschätzungen von amnesty international und Reporter ohne Grenzen
Und oppositionelle Kräfte haben es sehr schwer in Aserbaidschan: Wegen Behinderung durch die Behörden haben die wichtigsten noch existierenden Oppositionsparteien – auch Müsavat – die Parlamentswahlen 2015 boykottiert und die Regierungspartei konnte mit großer Mehrheit ins Parlament einziehen. Im Jahresbericht 2016 von amnesty international heißt es: „Die Behörden setzten ihr hartes Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die Verfolgung politisch Andersdenkender fort. Menschenrechtsorganisationen wurden weiter an ihrer Arbeit gehindert. Mindestens 18 gewaltlose politische Gefangene befanden sich Ende 2015 weiterhin in Haft. Nach wie vor kam es zu Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten im In- und Ausland, auch ihre Familien liefen Gefahr, schikaniert und festgenommen zu werden. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde ihre Tätigkeit untersagt, und man verwies sie des Landes. Es gab weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen. Führende Menschenrechtsorganisationen wurden durch Einfrieren ihrer Bankkonten und fortlaufende Schikanen gegen ihre Mitglieder – darunter auch Strafverfolgung – an ihrer Arbeit gehindert. Mehrere Leiter von NGOs befanden sich noch immer in Haft, während sich andere aus Angst vor Verfolgung gezwungen sahen, ins Exil zu gehen.“
Georgische Staatsbürgerschaft abgelehnt
Reporter ohne Grenzen (ROG) beziffert im Barometer der Pressefreiheit die Anzahl der in Aserbaidschan inhaftierten Journalisten mit 12 und führt Aserbaidschan in der Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 162 von 180. Afgan Mukhtarli bat im Herbst 2016 Reporter ohne Grenzen (ROG) um Hilfe für sich und seine Familie, da sie unter den immer schwierigeren Bedingungen für aserbaidschanische Regimegegner in Georgien litten. Die zuständigen Behörden in Tiflis hätten seiner Frau Leyla Mustafayeva, ebenfalls Journalistin, im September 2016 eine Aufenthaltsgenehmigung verweigert. Die Begründung: sie gefährde die Sicherheit Georgiens. Nachdem die Aufenthaltsgenehmigungen von Mukhtarli und Mustafayeva für Georgien im September 2016 offiziell abgelaufen waren, blieb das Paar in Georgien, da sie als aserbaidschanische Passinhaber kein Visum für Georgien brauchen und bis zu einem Jahr im Land bleiben können. Zwischenzeitlich hat die georgische Regierung Leyla Mustafayeva und ihren Kindern die georgische Staatsbürgerschaft angeboten. Sie lehnte ab: „Mein Mann braucht die georgische Staatsbürgerschaft mehr als ich.“ Der Vorschlag kam von Premier Kvirikashvili. „Ich werde die georgische Staatsbürgerschaft nicht annehmen. Im letzten Jahr wurde meine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt, weil ich in einer gefährlichen Tätigkeit beschäftigt sei. Anscheinend bin ich nun nicht mehr gefährlich, nachdem mein Mann inhaftiert ist“, so Mustafayeva.
Unterdessen wartet Afgan Mukhtarli auf seinen Prozess. Zunächst wurde eine dreimonatige Untersuchungshaft verhängt. Die georgischen Behörden sollten bald konkrete Untersuchungsergebnisse präsentieren, um den internationalen Schaden, den das Image des Landes genommen hat, nicht noch größer werden zu lassen.
Peter-Andreas Bochmann ist Projektleiter der Stiftung für die Freiheit für den Südkaukasus.
Götz-Martin Rosin ist freier Journalist.