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Netzpolitik
Urheberrechtsreform: „Ein Angriff auf unsere Meinungsfreiheit“

Uploadfilter sind ein Hindernis für die digitale Zukunft Europas
Teilnehmer einer Demonstration «Berlin gegen 13» gegen Uploadfilter und EU-Urheberrechtsreform im Artikel 13 protestieren am Axel-Springer-Hochhaus.

Teilnehmer einer Demonstration «Berlin gegen 13» gegen Uploadfilter und EU-Urheberrechtsreform im Artikel 13 protestieren am Axel-Springer-Hochhaus.

© picture alliance/Christoph Soeder/dpa

Der EU-Rat hat heute die umstrittene mit Unterstützung der Bundesregierung verabschiedet. Lesen Sie hier den Gastbeitrag von Ann Cathrin Riedel zur Urheberrechtsdebatte vom 21. März 2019.

„Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu 'filtern', lehnen wir als unverhältnismäßig ab."
So steht es unmissverständlich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Und doch sollen mit der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die vermutlich am 26. oder 27. März verabschiedet wird, vor allem aufgrund von Bestrebungen aus Deutschland und Frankreich, genau diese kommen. Wenn auch nicht explizit, ist doch mittlerweile auch dem Letzten klar, dass Artikel 13 – der jetzt Artikel 17 heißt – nichts anderes bedeuten wird. Selbst die Bundesjustizministerin Katarina Barley hat diese Erkenntnis zuletzt öffentlich eingestanden.

Die EU-Urheberrechtsreform ist ein Baustein eines wichtigen Projekts: ein einheitlicher europäischer digitaler Binnenmarkt. Gerade wenn Europa ein Gegengewicht zu digitalen Unternehmen und Geschäftsmodellen aus den USA oder China werden möchte, ist diese Harmonisierung enorm wichtig. Doch die Artikel 11 (das Leistungsschutzrecht für Presseverleger) und Artikel 13 (Uploadfilter) sind nicht nur ein Hindernis für die digitale Zukunft Europas, sie sind auch ein Angriff auf unsere Meinungsfreiheit.

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Die Rechte von Urheberinnen und Urhebern gelten auch im digitalen Raum. Daran gibt es keinen Zweifel und sie gelten dort auch schon heute. Plattformen wie YouTube und Facebook fallen unter ein Haftungsprivileg. Das heißt, sie haften erst, wenn sie über diese Kenntnis erlangen und nicht handeln. Nach dem sogenannten Notice-and-Takedown-Verfahren müssen Plattformen, nachdem sie auf eine Rechtsverletzung aufmerksam gemacht wurden, die entsprechenden Inhalte entfernen. Das funktionierte bislang gut. Plattformen haben in der Regel kein Interesse daran, dass Rechtsverletzungen auf ihren Plattformen stattfinden. YouTube hat daher zum Beispiel das ContentID-System entwickelt, mit dem Urheberrechtsverletzungen aufgespürt werden können und Urheberinnen und Urheber entscheiden können, ob sie eine Urheberrechtsverletzung zulassen möchten, oder eben nicht. Ebenso können sie zum Beispiel ihre Inhalte zur Nutzung freigeben, aber die Werbeeinnahmen, die mit ihrem urheberrechtlich geschützten Werk erzielt werden, für sich beanspruchen. Das funktioniert mehr oder weniger gut. Obwohl YouTube über 100 Millionen Dollar in die Entwicklung dieses Systems (das ja, auch filtert) gesteckt hat, funktioniert es bei Weitem nicht einwandfrei. So hat dieses System beispielsweise ein Video des bekannten deutschen Journalisten und YouTubers Herr Newstime von einer Demo gegen Artikel 13 nicht veröffentlicht, weil im Hintergrund Musik lief. Diese Musik ist natürlich urheberrechtlich geschützt, aber sie ist in dem Video nur Beiwerk gewesen - rechtlich also einwandfrei. Nur konnte das System dies nicht richtig erkennen. Womit wir beim Problem von Artikel 13 wären.

Mit der EU-Urheberrechtsreform sollen Plattformen die volle Haftung für Inhalte und damit auch für Urheberrechtsverletzungen tragen. Um dieser Haftung zu entgehen, sollen sie Lizenzen erwerben, sodass Nutzerinnen und Nutzer weiterhin alles hochladen können, Urheberinnen und Urheber aber durch die Lizenzgebühren für die Nutzung ihrer Inhalte entlohnt werden. So weit so gut, denn natürlich sollen Urheberrechte nicht verletzt werden und natürlich sollen Urheberinnen und Urheber fair entlohnt werden. Nur stößt jetzt die Theorie auf die Praxis. Denn Lizenzen für alle urheberrechtlich geschützten Werke zu erwerben ist schier unmöglich. Zunächst, weil längst nicht alle Inhalte von den Urhebern lizensiert werden (dass Hollywood Lizenzen an YouTube vergibt, darf bezweifelt werden). Auch, weil wir jeden einzelnen privaten Upload lizenzieren müssten. Denn schließlich habe auch ich Urheberrechte auf meine Fotos, die ich bei Instagram hochlade.  

Parodien auf Star Wars Videos, bei denen kurze Videosequenzen aus diesen Filmen gezeigt werden, wären so, obwohl ggf. vom Urheberrecht gedeckt, nicht mehr möglich. Denn Videoplattformen bräuchten umfassende Lizenzvereinbarung und müssten beim Upload das Video mit einem Uploadfilter scannen, um zu überprüfen, ob es für alle Inhalte eine Lizenz hat und das Video gegebenenfalls sperren, wenn für die Star Wars-Sequenz keine Lizenz vorliegt. Wer meint, dass Technologie heute oder in absehbarer Zeit so weit wäre, dass sie Parodien, Zitate oder andere, legale Verwendungen erkennen kann, der sei nochmal auf das Beispiel von Herr Newstime verwiesen. Weitere Beispiele sind dieses Video von Pinkstinks, diese Montage von Mario Barth und “Die Anstalt” oder das nicht Erkennen gemeinfreier Werke. Bei einem Upload von 400 Stunden Videomaterial pro Minute(!) alleine auf YouTube, würde schon ein einstelliger Fehlerquotient eines Filtersystems eine enorme Menge an fehlerhaften (Nicht-)Uploads verursachen.

Die EU-Urheberrechtsreform soll die Marktmacht von Google, Facebook und Co  brechen. Axel Voss (CDU), Berichterstatter für die Urheberrechtsrichtlinie, behauptet immer wieder, dass Plattformen wie YouTube ihre Marktmacht auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaut hätten. Abgesehen davon, dass dafür eigentlich das Kartellrecht zuständig wäre, wird mit der Reform genau das Gegenteil erreicht. Die großen Konzerne sind die einzigen, die die finanziellen Möglichkeiten haben, ein System zu entwickeln, das die hochgeladenen Inhalte auf Urheberrechtsverstöße überprüft oder Lizenzen zu verhandeln und möglichst pauschal zu erwerben. Zwar gibt es Ausnahmen für Startups, diese greifen aber bereits ab einem Unternehmensalter von drei Jahren nicht mehr. Mit Sicherheit nicht der Zeitpunkt, bei dem ein Startup 100 Mio. Dollar übrig hat, um so ein System zu entwickeln. Außerdem entstünde bei der Überprüfung eine enorme Datenflut, die nicht nur dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber Sorge bereitet. Allen kleinen Plattformen wird also nichts anderes übrigen bleiben, als diese Technologie bei Anbietern einzukaufen, die sich deren Entwicklung leisten können: Google und Facebook.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das Internet ist aber auch ein Versprechen von Freiheit. Diese, insbesondere die Meinungsfreiheit, wird aber durch die EU-Urheberrechtsreform in ihrer jetzigen Form enorm eingeschränkt. Das sieht auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit David Kaye so. Wir brauchen ein Urheberrecht, das den Bedürfnissen der digitalen Welt gerecht wird und einen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten schafft. Als LOAD rufen wir daher dringend dazu auf, Artikel 13 und auch Artikel 11 abzulehnen und am 23. März 2019 europaweit zu demonstrieren.

 

Ann Cathrin Riedel (31) ist die Vorsitzende von LOAD e.V. - Verein für liberale Netzpolitik. LOAD ist Denkfabrik und Interessenvertretung und fördert die aktuellen und zukünftigen Netzbürgerinnen und Netzbürger bei der Verwirklichung ihrer Grundrechte. Die Grundwerte des Vereins sind Freiheit, Eigenverantwortung und das vorurteilsfreie Interesse an Neuerungen.