Belarus
Das Verbot der Folter ist nicht verhandelbar
Das Verbot der Folter unterscheidet sich von anderen Menschenrechten darin, dass es absolut gültig ist. Der Internationale Tag zur Unterstützung von Folteropfern erinnert an das In-Kraft-Treten der UN-Konvention gegen Folter am 26. Juni 1987.
Das Folterverbot kann nicht wie andere Rechte abgewogen und eingeschränkt werden, wie beispielsweise das Recht von Bürgerinnen und Bürger auf Versammlungsfreiheit. Die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen haben gezeigt, dass eine Abwägung gegenüber anderen Rechten, in diesem Fall dem Schutz der Gesundheit, vorgenommen werden darf und muss. Im Fall von Hassrede muss der Rechtsstaat sogar Maßnahmen ergreifen, um das Recht der freien Meinungsäußerung und ihre Bedeutung für die freie und offene Gesellschaft zugleich zu wahren.
Das Verbot der Folter und erniedrigender Behandlung ist nicht einschränkbar, es ist nicht verhandelbar. Niemals. Darauf hat sich die internationale Staatengemeinschaft in zahlreichen Menschenrechtskonventionen immer wieder geeinigt. Doch immer wieder verstoßen Regierungen dagegen.
Der Fall Roman Protasewitsch
In jüngster Zeit wurde dies besonders deutlich im Fall des Bloggers Roman Protasewitsch, der seit seiner Entführung aus einem Flugzeug in Belarus bereits zwei Mal der Weltöffentlichkeit vorgeführt wurde. Sichtlich erkennbar von Schlägen gezeichnet, wurde der junge Mann genötigt, Geständnisse und Treuegelübde vorzulesen. Die bewusste öffentliche Demütigung und erniedrigende Behandlung von Roman Protasewitsch ist als Warnung an andere Regierungskritiker zu interpretieren.
Es sind die Bilder eines gefolterten Roman Protasewitsch, die wir zu sehen bekommen. Man mag nur erahnen, was hinter verschlossenen Türen und hohen Gefängnismauern in Belarus praktiziert wird und was nicht sichtbar ist. Die Zahl der politischen Gefangenen steigt laufend an.
Die internationale Staatengemeinschaft reagierte auf das gekaperte Flugzeug und die Entführung und Folter von Roman Protasewitsch mit erneuten Sanktionen gegen Präsident Alexander Lukaschenko und seine Gefolgsleute. Vergessen wir nicht, das belarusische Regime hat uns einen öffentlichen Beweis seiner Folterpraktiken geliefert. Die internationale Rechtsgemeinschaft muss sich daher schon heute darauf vorbereiten, Lukaschenko und den regimetreuen Folterern den Prozess zu machen. Dazu verpflichten uns die Bilder und die Foltererfahrung von Roman Protasewitsch und all den anderen Opfern.